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Landwirtschaft und Wald

Fischereiausübung Sempachersee

Die Fischereiausübung am Sempachersee richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und des Kantons Luzern, sowie nach den Weisungen und Bewilligungen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Abteilung Natur, Jagd und Fischerei.

Fischereipatent

Wer in den verschiedenen Seen des Kantons Luzern fischen will, braucht ein Patent für das entsprechende Gewässer.

Die Patentinhaberinnen und Patentinhaber sind zur Führung der Fischfangstatistik nach den Weisungen der Kantone verpflichtet.

Die Erfassung erfolgt ab Ende 2026 digital und somit papierlos über die Fischerei-App.

Fischerei-App

Flug-, Spinn-, Grundangel- und Zapfenfischerei

Die Flug-, die Spinn-, die Grundangel- und die Zapfenfischerei mit natürlichem oder künstlichem Köder mit einfachen oder mehrendigen Angelhaken mit Widerhaken. Es dürfen höchstens zwei Angelruten gleichzeitig verwendet werden; Hegenenfischerei mit zwei Angelruten mit je einer Hegene mit höchstens sechs an der Leitschnur angebrachten Seitenschnüren mit je einem einfachen Angelhaken mit oder ohne Widerhaken;

Juckerfischerei mit nur einer Angelrute und nur einem einfachen oder mehrendigen Angelhaken mit Widerhaken.

Schleppfischerei

Schleppangelfischerei mit von Hand geführten Ködern, mit Ruten, Seehunden mit einfachen oder mehrendigen Angelhaken mit oder ohne Widerhaken. Pro Boot sind sechs Anbissstellen erlaubt. Die Anbissstelle ist auf die Zielfischart ausgelegt. Diese kann einzelne oder mehrere Haken oder Drillinge beinhalten.

Das gilt als 1 Anbissstelle:

-          Einfacher Haken

-          Mehrendige Haken (z.B. Drilling)

-          Wobbler oder Gummifisch mit mehreren Haken/Drillingen
 Die Gerätschaften dürfen kombiniert eingesetzt werden.

Zeitliche und örtliche Fischereieinschränkungen

Bitte beachten Sie die zeitlichen und örtlichen Fischreieinschränkungen, welche in den Naturvorranggebieten rund um den Sempachersee gelten. Die Naturvorranggebiete bzw. die Reservatszonen dürfen nicht betreten werden. Das Fischen ist vom ruhig liegenden Schiff in den entsprechenden Zeitfenstern möglich.

Karte Fischereieinschränkung

Schonzeiten und Fangmindestmasse

Fischarten Schonzeiten  Fangmindestmasse 
Forellen  01.10 - 25.12 35 cm
Seesaibling 01.10 - 25.12 22 cm
Balchen 15.11 - 25.12 25 cm
Hecht 15.03 - 30.04 45 cm
Zander 01.04 - 31.05 40 cm
Barsch (Egli) keine 15 cm
Aal  01.01-31.12 Fangverbot

Sportfischerinnen und Sportfischer dürfen im Sempachersee pro Tag maximal 15 Balchen fangen. 

Häufig gestellt Fragen:

  • Welche Patente gibt es beim Sempachersee?

    Jahres-, Monats-, Wochen- und Tagespatente

  • Ab welchem Alter kann man ein Fischereipatent lösen?

    Fischereipatente werden Personen erteilt, die das zwölfte Altersjahr vollendet haben (nach dem 12. Geburtstag).

  • Wo kann ich ohne Fischereipatent fischen? (Freiangelrecht)

    Am Sempachersee gilt das Freiangelrecht.

    Kostenlos möglich ist das Fischen mit einem einfachen Angel (ohne Widerhaken) von öffentlich zugänglichen Ufern, Brücken und Stegen aus ohne Patent. Dabei dürfen nur natürliche Köder und keine toten und lebenden Köderfische eingesetzt werden.

  • Ich besitze ein Gastpatent. Was darf mein Gast alles machen?

    Die Fischereiausübung ist nur zusammen mit dem Patentinhaber gestattet. Der Gast darf die Fischerei so ausüben wie der Patentinhaber.

    Die Verantwortung über den Gast und seine Fischereiausübung liegt voll beim Patentinhaber. Die Fischereiausübung ist nur zusammen mit dem Patentinhaber gestattet.

    Der Gast muss keinen SANA-Ausweis besitzen, kann auch mit 2 Ruten Fischen und es gibt keine Vorschriften bezüglich dem Alter.

    Erlaubte Fangmengen Felchen: Sportfischerinnen und -fischer dürfen im Sempachersee pro Tag höchstens 15 Felchen fangen (§ 16 Fischereiverordnung). Mit einem Gastpatent dürfen Sie zu zweit total 30 Felchen pro Tag fangen.

  • SANA-Ausweis: Für welches Patent braucht es einen SANA-Ausweis?

    Für das Jahrespatent braucht es den SANA-Ausweis. Der Bezug von Tages-, Wochen- und Monatspatenten ist ohne SANA-Ausweis möglich.

  • Wie erlange ich den SANA-Ausweis?

    Die Ausbildung wird durch das Netzwerk Anglerausbildung angeboten. Netzwerk Anglerausbildung: Netzwerk Anglerausbildung

  • SANA-Ausweis: Ich habe meine SANA-Ausweis verloren. Was nun?

    Fragen zum SANA-Ausweis: Netzwerk Anglerausbildung: Netzwerk Anglerausbildung

  • Wann darf ich mit Widerhaken fischen?

    Die Verwendung von Widerhaken ist nur mit gültigem Fischereipatent und SANA-Ausweis erlaubt.

  • Zu welchen Zeiten ist das Fischen im Kanton Luzern erlaubt?

    Eine Stunde vor dem kalendarischen Sonnenaufgang bis eine Stunde nach dem kalendarischen Sonnenuntergang. In der Nacht ist das Fischen verboten.

     

    Hinweis Sempachersee: Über dem "Balchenberg" ist Sportfischerinnen und Sportfischern das Fischen in der Zeit vom 15. November bis 15. Januar verboten.

  • Welche Köderfische dürfen verwendet werden?

    Es ist verboten lebende Köderfische zu verwenden. Die Verwendung toten Köderfische ist erlaubt, wenn diese aus dem Gewässer stammen in welchem geangelt wird. Für den Fang von Köderfischen dürfen das Quadratnetz (Senknetz) mit einer Fläche von einem Quadratmeter, sowie die Köderflasche verwendet werden. Köderfische dürfen nur tagsüber für den Eigengebrauch gefangen werden. Der Handel mit Köderfischen ist verboten. 
    (SRL Nr. 721 Fischereiverordnung § 23-24)

  • Wo erhalte ich Infos zu Booten (Zulassung/Registierung)?

    Strassenverkehrsamt Kanton Luzern, Abt. Schifffahrt - Kanton Luzern

  • Kann ich mit einer ausländischen Fischereiprüfung im Kanton Luzern ein Patent erwerben?

    Für den Erwerb eines Monats- oder Jahrespatents braucht es zwingend einen SANA Ausweis. Gewisse Ausländische Fischereiprüfungen können beim Netzwerk Anglerausbildung gegen einen Sana Ausweis eingetauscht werden. Hierzu verweisen wir auf die Webseite von Anglerausbildung.ch:

    https://www.anglerausbildung.ch/auslaendische-pruefung-sana-beantragen

Allgemeine Fragen zur Fischerei
Tel: 041 349 74 80
E-Mail