Fischereiausübung Sempachersee

Die Fischereiausübung am Sempachersee richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und des Kantons Luzern, sowie nach den Weisungen und Bewilligungen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Abteilung Natur, Jagd und Fischerei.

Fischereipatent

Wer in den verschiedenen Seen des Kantons Luzern fischen will, braucht ein Patent für das entsprechende Gewässer.

Die Patentinhaberinnen und Patentinhaber sind zur Führung der Fischfangstatistik nach den Weisungen der Kantone verpflichtet.

Die Erfassung erfolgt ab Ende 2026 digital und somit papierlos über die Fischerei-App.

Fischerei-App

Flug-, Spinn-, Grundangel- und Zapfenfischerei

Die Flug-, die Spinn-, die Grundangel- und die Zapfenfischerei mit natürlichem oder künstlichem Köder mit einfachen oder mehrendigen Angelhaken mit Widerhaken. Es dürfen höchstens zwei Angelruten gleichzeitig verwendet werden; Hegenenfischerei mit zwei Angelruten mit je einer Hegene mit höchstens sechs an der Leitschnur angebrachten Seitenschnüren mit je einem einfachen Angelhaken mit oder ohne Widerhaken;

Juckerfischerei mit nur einer Angelrute und nur einem einfachen oder mehrendigen Angelhaken mit Widerhaken.

Schleppfischerei

Schleppangelfischerei mit von Hand geführten Ködern, mit Ruten, Seehunden mit einfachen oder mehrendigen Angelhaken mit oder ohne Widerhaken. Pro Boot sind sechs Anbissstellen erlaubt. Die Anbissstelle ist auf die Zielfischart ausgelegt. Diese kann einzelne oder mehrere Haken oder Drillinge beinhalten.

Das gilt als 1 Anbissstelle:

-          Einfacher Haken

-          Mehrendige Haken (z.B. Drilling)

-          Wobbler oder Gummifisch mit mehreren Haken/Drillingen
 Die Gerätschaften dürfen kombiniert eingesetzt werden.

Zeitliche und örtliche Fischereieinschränkungen

Bitte beachten Sie die zeitlichen und örtlichen Fischreieinschränkungen, welche in den Naturvorranggebieten rund um den Sempachersee gelten. Die Naturvorranggebiete bzw. die Reservatszonen dürfen nicht betreten werden. Das Fischen ist vom ruhig liegenden Schiff in den entsprechenden Zeitfenstern möglich.

Karte Fischereieinschränkung

Schonzeiten und Fangmindestmasse

Fischarten Schonzeiten  Fangmindestmasse 
Forellen  01.10 - 25.12 35 cm
Seesaibling 01.10 - 25.12 22 cm
Balchen 15.11 - 25.12 25 cm
Hecht 15.03 - 30.04 45 cm
Zander 01.04 - 31.05 40 cm
Barsch (Egli) keine 15 cm
Aal  01.01-31.12 Fangverbot

Sportfischerinnen und Sportfischer dürfen im Sempachersee pro Tag maximal 15 Balchen fangen. 

Häufig gestellt Fragen:

Allgemeine Fragen zur Fischerei
Tel: 041 349 74 80
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