Fischereiausübung Sempachersee
                        Die Fischereiausübung am Sempachersee richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und des Kantons Luzern, sowie nach den Weisungen und Bewilligungen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Abteilung Natur, Jagd und Fischerei.
                        
                        
    Fischereipatent
    
    Wer in den verschiedenen Seen des Kantons Luzern fischen will, braucht ein Patent für das entsprechende Gewässer. Für den Bezug eines Jahrespatentes sind Personen mit einem mit gültigem Sportfischerbrevet und Sachkundenachweis (SaNa) berechtigt. Der Bezug von Tages-, Wochen-, Monatspatente ist ohne SANA möglich). Das Lehrmittel und die aktuellen Kursdaten für den Sachkundenachweis (SaNa) sind auf der offiziellen Homepage von Netzwerk Anglerausbildung ersichtlich.
 
    
    
    Die Patentinhaberinnen und Patentinhaber sind zur Führung der Fischfangstatistik nach den Weisungen der Kantone verpflichtet. Die Statistikformulare werden mit dem Patent abgegeben. Die vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllten Formulare sind der Patentausgabestelle jeweils bis zum folgenden 15. Januar einzureichen.
 
    
    Patent A
    Die Flug-, die Spinn-, die Grundangel- und die Zapfenfischerei mit natürlichem oder künstlichem Köder mit einfachen oder mehrendigen Angelhaken mit Widerhaken. Es dürfen höchstens zwei Angelruten gleichzeitig verwendet werden; Hegenenfischerei mit zwei Angelruten mit je einer Hegene mit höchstens sechs an der Leitschnur angebrachten Seitenschnüren mit je einem einfachen Angelhaken mit oder ohne Widerhaken;
Juckerfischerei mit nur einer Angelrute und nur einem einfachen oder mehrendigen Angelhaken mit Widerhaken.
Verwendung der Widerhaken nur mit gültigem Fischereipatent und SaNa-Ausweis erlaubt.
 
    
    Patent B
    Schleppangelfischerei mit von Hand geführten Ködern, mit Ruten, Seehunden mit einfachen oder mehrendigen Angelhaken mit oder ohne Widerhaken. Pro Boot sind sechs Anbissstellen erlaubt. Die Gerätschaften dürfen kombiniert eingesetzt werden.
Verwendung der Widerhaken nur mit gültigem Fischereipatent und SaNa-Ausweis erlaubt.
 
    Zeitliche und örtliche Fischereieinschränkungen
    
    Bitte beachten Sie die zeitlichen und örtlichen Fischreieinschränkungen, welche in den Naturvorranggebieten rund um den Sempachersee gelten. Die Naturvorranggebiete bzw. die Reservatszonen dürfen nicht betreten werden. Das Fischen ist vom ruhig liegenden Schiff in den entsprechenden Zeitfenstern möglich.
 
    Schonzeiten und Fangmindestmasse
    
    
    
        
            | Fischarten | 
            Schonzeiten  | 
            Fangmindestmasse  | 
        
        
            | Forellen  | 
            01.10 - 25.12 | 
            35 cm | 
        
        
            | Seesaibling | 
            01.10 - 25.12 | 
            22 cm | 
        
        
            | Balchen | 
            15.11 - 25.12 | 
            25 cm | 
        
        
            | Hecht | 
            15.03 - 30.04 | 
            45 cm | 
        
        
            | Zander | 
            01.04 - 31.05 | 
            40 cm | 
        
        
            | Barsch (Egli) | 
            keine | 
            15 cm | 
        
        
            | Aal  | 
            01.01-31.12 | 
            Fangverbot | 
        
    
 
    
    
    Sportfischerinnen und Sportfischer dürfen im Sempachersee pro Tag maximal 15 Balchen fangen. Über dem "Balchenberg" im Sempachersee ist Sportfischerinnen und Sportfischern das Fischen in der Zeit vom 15. November bis 15. Januar verboten.