Hofdünger Lagerkapazität

Ein landwirtschaftlicher Betrieb muss eine genügend hohe Lagerkapazität für Hofdünger aufweisen.

In der Tal und Hügelzone müssen für Gülle und Abwasser Lagervolumen für mindestens 5 Monate, in der Bergzone für mindestens 6 Monate zur Verfügung stehen.

Auf Sömmerungsbetrieben gilt für die Lagerung von Gülle und Abwasser ein Mindestkapazität von 1 Monat.

Für Mist muss in allen Zonen eine Lagerkapazität für 6 Monate zur Verfügung stehen.

Für die Erhebung der bestehenden Hofdüngerlager und die Berechnung des notwendigen Lagervolumens für Hofdünger und Abwasser steht folgendes Formular zur Verfügung: