Ein landwirtschaftlicher Betrieb muss eine genügend hohe Lagerkapazität für Hofdünger aufweisen.
In der Tal und Hügelzone müssen für Gülle und Abwasser Lagervolumen für mindestens 5 Monate, in der Bergzone für mindestens 6 Monate zur Verfügung stehen. Kann ein Betrieb weniger als der Hälfte der Gülle auf der eigenen landwirtschaftlichen Nutzfläche ausbringen, so müssen 2 Monate Lagervolumen zusätzlich zur Verfügung stehen.
Auf Sömmerungsbetrieben gilt für die Lagerung von Gülle und Abwasser ein Mindestkapazität von 1 Monat.
Für Mist muss in allen Zonen eine Lagerkapazität für 6 Monate zur Verfügung stehen
Für die Erhebung der bestehenden Hofdüngeranlagen und die Berechnung der notwendigen Lagervolumen für Hofdünger und Abwasser, stehen folgende Formulare zur Verfügung:
Falls nicht genügend Lagervolumen für Hofdünger und Abwasser zu Verfügung stehen, können diese auch gemietet werden: