Landwirtschaft und Wald

Laufhöfe und Weideunterstände

Laufhöfe bieten den Tieren die Möglichkeit zur Bewegung ausserhalb des Stalles. Im Vergleich zur Weide ist das Platzangebot begrenzt was zu einer stärkeren Verschmutzung der Fläche mit Kot und Harn führt. Weideställe und Weideunterstände für Raufutterverzehrer sind einfache Bauten, in die sich die Tiere zum Schutz vor der Witterung zurückziehen können.

Laufhöfe

Bei Laufhöfen unterscheidet man zwischen permanent und nicht permanent zugänglichen Laufhöfen:

Permanent zugänglicher Laufhof für Rinder Schweine und Geflügel

  • Boden ist dicht und Laufhof entwässert in aktive Güllegrube
  • Gleiche Anforderung gilt auch für den Standort der Kälberiglus
  • Bei Neubauten von Geflügelställen entwässert der Schlechtwetterauslauf in eine aktive Güllegrube.

Nicht permanent zugänglicher Laufhof für Rinder und permanent zugängliche Laufhöfe für Pferde und Kleinwiederkäuer (Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas)

  • Boden ist befestigt, Entwässerung erfolgt breitflächig über die bewachsene Bodenschicht oder in eine aktive Güllegrube, kein punktueller Abfluss von Gülle oder Urin ins Gelände, in Oberflächengewässer oder in Regenabwasserleitungen möglich.

Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Bau und Unterhalt von Laufhöfen für Rindvieh entnehmen:

Die Vorgaben für die Planung und Ausführung von Allwetterausläufen für Pferde und Kleinwiederkäuer sind im Merkblatt "Baulicher Gewässerschutz: Pferdehaltung" beschrieben.

Weideunterstände

Im Bereich des baulichen Gewässerschutzes gelten für Weideunterstände für Raufutterverzehrer je nach Belegung andere Anforderungen. Die Vorgaben für die Planung und Ausführung von Weideställen können dem folgenden Merkblatt entnommen werden.

Freilandhaltung von Schweinen

Neben der Haltung von Schweinen in Ställen mit einem befestigten und dichten Auslauf, werden Schweine vermehrt im Freiland gehalten. Neben den artspezifischen Bedürfnissen müssen bei der Freilandhaltung auch die Auflagen von Tier- und Umweltschutz eingehalten werden. Grundsätzlich ist beim Erstellen von Bauten ein Baugesuch einzureichen. Informationen zur Freilandhaltung von Schweinen finden Sie in folgenden Merkblättern:

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