Landschaften Die biogeografischen Regionen der Schweiz sind Jura, Mittelland, Alpennordflanke, westliche Zentralalpen, östliche Zentralalpen und Alpensüdflanke. Der Kanton Luzern liegt in den zwei Regionen Mittelland und Alpennordflanke. a
Lebensräume Aus gesamtschweizerischer Sicht trägt der Kanton Luzern eine grosse Verantwortung für die Erhaltung der rund 60 Hochmoor- und der über 90 Flachmoorobjekte von nationaler Bedeutung. Ein besonderes Augenmerk gilt den Luzerner Mittellandseen mit ihren wertvollen Ufern sowie unzähligen Weihern. a
Arten Der Kanton Luzern trägt für spezifische gefährdete Arten eine besondere Verantwortung. Kernpunkt des kantonalen Artenschutzkonzeptes ist die Erarbeitung von Artenhilfsprogrammen. Gleichzeitig sollen Pflegemassnahmen für Biotope so optimiert werden, dass möglichst viele Arten davon profitieren. Leitarten dienen dabei als Vorgabe für die Pflege und Gestaltung der verschiedenen naturschutzfachlich relevanten Lebensräume. a
Biotopförderung Aufgrund der Intensivierung in der Landwirtschaft ist auch im Kanton Luzern die Landschaft vielerorts ökologisch ausgeräumt. Bäche wurden eingedeckt, Hecken gerodet, Weiher aufgefüllt und blumenreiche Wiesen intensiviert. Die Biotopförderung hat den Erhalt und die Schaffung eines ausreichend dichten Netzes an naturschutzfachlich wertvollen Lebensräumen zum Ziel. a
Jagd Durch die Jagd wird eine natürliche Ressource, nämlich Wildbret, nachhaltig genutzt. Dabei wird der Wildbestand so reguliert, dass die Populationen gesund bleiben und die Wildschäden das tragbare Mass nicht überschreiten. Lebensraum und Wildbestand sollen ein Gleichgewicht finden. a
Fischerei Der Hecht am Ufer, die Forelle im Bach, die Felchen in den Weiten des Sees - sie gehören weder den Fischern noch dem Staat noch den Eigentümern eines privaten Fischereirechts. Sie gehören nur sich selbst. Der Staat als Inhaber des Fischereiregals sowie Eigentümer privater Fischereirechte können durch Patente und Pachten die Berechtigung erteilen, sich Fische anzueignen. a