Landwirtschaft und Wald
Sempachersee einblenden
Jahres-, Monats-, Wochen- und Tagespatente
Fischereipatente werden Personen erteilt, die das zwölfte Altersjahr vollendet haben (nach dem 12. Geburtstag).
Am Sempachersee gilt das Freiangelrecht.
Kostenlos möglich ist das Fischen mit einem einfachen Angel (ohne Widerhaken) von öffentlich zugänglichen Ufern, Brücken und Stegen aus ohne Patent. Dabei dürfen nur natürliche Köder und keine toten und lebenden Köderfische eingesetzt werden.
Die Fischereiausübung ist nur zusammen mit dem Patentinhaber gestattet. Der Gast darf die Fischerei so ausüben wie der Patentinhaber.
Die Verantwortung über den Gast und seine Fischereiausübung liegt voll beim Patentinhaber. Die Fischereiausübung ist nur zusammen mit dem Patentinhaber gestattet.
Der Gast muss keinen SANA-Ausweis besitzen, kann auch mit 2 Ruten Fischen und es gibt keine Vorschriften bezüglich dem Alter.
Erlaubte Fangmengen Felchen: Sportfischerinnen und -fischer dürfen im Sempachersee pro Tag höchstens 15 Felchen fangen (§ 16 Fischereiverordnung). Mit einem Gastpatent dürfen Sie zu zweit total 30 Felchen pro Tag fangen.
Für das Jahrespatent braucht es den SANA-Ausweis. Der Bezug von Tages-, Wochen- und Monatspatenten ist ohne SANA-Ausweis möglich.
Die Ausbildung wird durch das Netzwerk Anglerausbildung angeboten. Netzwerk Anglerausbildung: Netzwerk Anglerausbildung
Fragen zum SANA-Ausweis: Netzwerk Anglerausbildung: Netzwerk Anglerausbildung
Die Verwendung von Widerhaken ist nur mit gültigem Fischereipatent und SANA-Ausweis erlaubt.
Eine Stunde vor dem kalendarischen Sonnenaufgang bis eine Stunde nach dem kalendarischen Sonnenuntergang. In der Nacht ist das Fischen verboten.
Hinweis Sempachersee: Über dem "Balchenberg" ist Sportfischerinnen und Sportfischern das Fischen in der Zeit vom 15. November bis 15. Januar verboten.
Es ist verboten lebende Köderfische zu verwenden. Die Verwendung toten Köderfische ist erlaubt, wenn diese aus dem Gewässer stammen in welchem geangelt wird. Für den Fang von Köderfischen dürfen das Quadratnetz (Senknetz) mit einer Fläche von einem Quadratmeter, sowie die Köderflasche verwendet werden. Köderfische dürfen nur tagsüber für den Eigengebrauch gefangen werden. Der Handel mit Köderfischen ist verboten. (SRL Nr. 721 Fischereiverordnung § 23-24)
Strassenverkehrsamt Kanton Luzern, Abt. Schifffahrt - Kanton Luzern
Für den Erwerb eines Monats- oder Jahrespatents braucht es zwingend einen SANA Ausweis. Gewisse Ausländische Fischereiprüfungen können beim Netzwerk Anglerausbildung gegen einen Sana Ausweis eingetauscht werden. Hierzu verweisen wir auf die Webseite von Anglerausbildung.ch:
https://www.anglerausbildung.ch/auslaendische-pruefung-sana-beantragen
Vierwaldstättersee einblenden
Nur Jahrespatente (Keine Tagespatente)
Ausgabestelle für Tagespatente siehe z. B. Luzerner Seebecken (Fischerei / Patente - Korporation Luzern)
Am Luzerner Teil des Vierwaldstättersee’s.
Für das Jahrespatent braucht es den SANA-Ausweis.
Strassenverkehrsamt Kanton Luzern, abt. Schifffahrt - Kanton Luzern
Siehe Karte Fischerei auf dem Geoportal. Fischerei - Fischerei und Jagd - Geoportal Kanton Luzern
Zur Orientierung: Abstand Zonen 2-6 Raum Meggen = 300 m
In der Horwerbucht ist die Schleppfischerei verboten.
Kleine Emme und Untere Reuss einblenden
Jahres-, Monats- und Tagespatente
Wichtiger Hinweis: Bezug Tages- und Monatspatente nur möglich vom 1. Januar – 30. September.
In Fliessgewässern ist das Fischen mit Widerhaken verboten.