Die Fischereiausübung ist nur zusammen mit dem Patentinhaber gestattet. Der Gast darf die Fischerei so ausüben wie der Patentinhaber.
Die Verantwortung über den Gast und seine Fischereiausübung liegt voll beim Patentinhaber. Die Fischereiausübung ist nur zusammen mit dem Patentinhaber gestattet.
Der Gast muss keinen SANA-Ausweis besitzen, kann auch mit 2 Ruten Fischen und es gibt keine Vorschriften bezüglich dem Alter.