www.lu. ch


Landwirtschaft und Wald

Fischereiausübung Vierwaldstättersee

Die Fischereiausübung am Vierwaldstättersee richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und der Interkantonalen Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee sowie den Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee.

Fischereipatent

Wer in den verschiedenen Seen des Kantons Luzern fischen will, braucht ein Patent für das entsprechende Gewässer.

Für den Bezug eines Jahrespatentes sind Personen mit einem mit gültigem Sportfischerbrevet und Sachkundenachweis (SaNa) berechtigt. Das Lehrmittel und die aktuellen Kursdaten für den Sachkundenachweis (SaNa) sind auf der offiziellen Homepage von Netzwerk Anglerausbildung ersichtlich.

Karte Ausgabestellen

Die Patentinhaberinnen und Patentinhaber sind zur Führung der Fischfangstatistik nach den Weisungen der Kantone verpflichtet.

Die Erfassung erfolgt ab Ende 2026 digital und somit papierlos über die Fischerei-App.

Fischerei-App

Schonzeiten und Fangmindestmasse

Fischarten Schonzeiten  Fangmindestmasse 
Forellen  01.10. - 25.12. 35 cm
Rötel (Seesaibling) 01.10. - 25.12. 22 cm
Albeli 01.10. - 25.12. 22 cm
Balchen/Felchen 15.10. - 25.12. 30 cm
Balchen/Felchen Alpnachersee 15.10. - 25.12.  25 cm
Edelfisch (sommerlaichender Felchen) 01.01. - 31.12. Fangverbot
Äsche 01.01. - 30.09. 30 cm
Hecht 15.03. - 30.04. 50 cm
Egli keine 15 cm
Zander 15.04. - 31.05. 40 cm
Aal  01.01. - 31.12. Fangverbot

Sonstige Bestimmungen

Die Schleppfischerei ist nur bei Tageslicht gestattet. In der Horwerbucht ist die Schleppfischerei verboten.

In der markierten Sperrzone für die Schifffahrt vor dem Naturschutzgebiet Steinibachried, Horw, ist der Fischfang vom Ufer und vom Boot aus verboten. 

Innerhalb gekennzeichneter öffentlicher Badeanlagen ist die Fischerei während des Badebetriebes verboten.

Verfangen sich Angelgeräte in Netzen, so ist die Schnur des Angelgerätes abzuschneiden.

Im Weitern gelten die Vorschriften der interkantonalen Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee.

Häufig gestellt Fragen:

  • Welche Patente kann ich beim offenen Staatssee (Zone 14) und der Horwerbucht (Zone 12) lösen?

    Nur Jahrespatente (Keine Tagespatente)

    Ausgabestelle für Tagespatente siehe z. B. Luzerner Seebecken (Fischerei / Patente - Korporation Luzern)

  • Ab welchem Alter kann man ein Fischereipatent lösen?

    Fischereipatente werden Personen erteilt, die das zwölfte Altersjahr vollendet haben (nach dem 12. Geburtstag).

  • Wo kann ich ohne Fischereipatent fischen?

    Am Luzerner Teil des Vierwaldstättersee’s.

    Kostenlos möglich ist das Fischen mit einem einfachen Angel (ohne Widerhaken) von öffentlich zugänglichen Ufern, Brücken und Stegen aus ohne Patent. Dabei dürfen nur natürliche Köder und keine toten und lebenden Köderfische eingesetzt werden.

  • Ich besitze ein Gastpatent. Was darf mein Gast alles machen?

    Die Fischereiausübung ist nur zusammen mit dem Patentinhaber gestattet. Der Gast darf die Fischerei so ausüben wie der Patentinhaber.

    Die Verantwortung über den Gast und seine Fischereiausübung liegt voll beim Patentinhaber. Die Fischereiausübung ist nur zusammen mit dem Patentinhaber gestattet.

    Der Gast muss keinen SANA-Ausweis besitzen, kann auch mit 2 Ruten Fischen und es gibt keine Vorschriften bezüglich dem Alter.

  • SANA-Ausweis: Für welches Patent braucht es einen SANA-Ausweis?

    Für das Jahrespatent braucht es den SANA-Ausweis.  

  • Wie erlange ich den SANA-Ausweis?

    Die Ausbildung wird durch das Netzwerk Anglerausbildung angeboten. Netzwerk Anglerausbildung: Netzwerk Anglerausbildung

  • SANA-Ausweis: Ich habe meine SANA-Ausweis verloren. Was nun?

    Fragen zum SANA-Ausweis: Netzwerk Anglerausbildung: Netzwerk Anglerausbildung

  • Wann darf ich mit Widerhaken fischen?

    Die Verwendung von Widerhaken ist nur mit gültigem Fischereipatent und SANA-Ausweis erlaubt.

  • Zu welchen Zeiten ist das Fischen im Kanton Luzern erlaubt?

    Eine Stunde vor dem kalendarischen Sonnenaufgang bis eine Stunde nach dem kalendarischen Sonnenuntergang. In der Nacht ist das Fischen verboten.

  • Welche Köderfische dürfen verwendet werden?

    Es ist verboten lebende Köderfische zu verwenden. Die Verwendung toten Köderfische ist erlaubt, wenn diese aus dem Gewässer stammen in welchem geangelt wird. Für den Fang von Köderfischen dürfen das Quadratnetz (Senknetz) mit einer Fläche von einem Quadratmeter, sowie die Köderflasche verwendet werden. Köderfische dürfen nur tagsüber für den Eigengebrauch gefangen werden. Der Handel mit Köderfischen ist verboten. 
    (SRL Nr. 721 Fischereiverordnung § 23-24)

  • Zuständigkeit Registrierung und Zulassung Boote:

    Strassenverkehrsamt Kanton Luzern, abt. Schifffahrt - Kanton Luzern

  • Abstände zum Ufer

    Siehe Karte Fischerei auf dem Geoportal. Fischerei - Fischerei und Jagd - Geoportal Kanton Luzern

     

    Zur Orientierung: Abstand Zonen 2-6 Raum Meggen = 300 m

    In der Horwerbucht ist die Schleppfischerei verboten.

Allgemeine Fragen zur Fischerei
Tel: 041 349 74 80
E-Mail

Links

  • Bundesamt für Umwelt BAFU

  • Verbände

  • Fachgruppen