Biken im Wald ist beliebt. Nach Luzerner Recht ist das Biken nur auf mit Kies befestigten Waldwegen sowie auf signalisierten Bikewegen erlaubt. Ziel ist die Lenkung der Mountainbikenden durch bedarfsgerechte, legale Wege und die Sicherstellung von störungsarmen Gebieten für die Wildtiere.