Der Wald ist ein beliebter Ort für vielfältige Freizeitaktivitäten. Neben Aktivitäten wie Spazieren und Velofahren erfreuen sich auch Reiten, Geocaching und andere Hobbys grosser Beliebtheit. Doch was ist dabei zu beachten?
Reiten
Reiten auf erlaubten Wegen
Gemäss Luzerner Waldgesetz ist Reiten im Wald nur auf Waldstrassen, befestigten Waldwegen oder speziell signalisierten Pisten erlaubt. Befestigte Waldwege sind Wege, die mit einer Tragschicht aus Schotter oder ähnlichem Material verstärkt wurden (§ 5 Waldverordnung).
Einrichtung von speziell signalisierte Reitwegen
Wenn sich Reiterinnen und Reiter speziell signalisierte Pisten im Wald wünschen, ist es ihre Verantwortung, eine Trägerschaft zu gründen, die Einwilligung der Grundeigentümer/-innen einzuholen und ein entsprechendes Projekt zu realisieren. Das Einrichten von Reitwegen im Wald ist kein gesetzlichen Auftrag der öffentlichen Hand. Dabei gilt es insbesondere zu beachten, dass diese nicht in Wildvorranggebieten liegen (vgl. Waldfunktionenplan). In der Regel ist eine Baubewilligung erforderlich, in jedem Fall bedarf es der Zustimmung der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa).
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Geocaching
Das Platzieren von Geocaches im Wald ist bewilligungsfrei, jedoch nur falls folgende Grundregeln eingehalten werden:
- Der Cache muss ausserhalb von Wildvorrangflächen und Naturschutzgebieten liegen. Es ist ebenso darauf zu achten, dass sich keine Abkürzungen zu den Caches durch die Wildvorrangflächen abseits Waldstrassen und von befestigten Wege anbieten.
- Der Cache muss ausreichend Abstand zu Tierhöhlen, Nistlöchern, Vogelnestern und dergleichen haben.
- Empfohlen ist, Geocaches nahe von bestehenden Wegen zu verstecken, damit die Wildtiere möglichst wenig gestört werden.
- Die versteckten Geocaches sollten wetterfest und tiergeschützt verpackt sein. Materialien, die Mikroplastik enthalten oder Schäden an Tieren verursachen können, sind zu vermeiden.
- Die Grundeigentümer/-innen sollen bei der Anlage neuer Caches informiert werden.