Die anhaltende Trockenheit, verbunden mit wiederholten Hitzewellen und viel Wind, setzt dem Wald und seinen vielfältigen Leistungen zu. Durch die Trockenheit können Äste und Kronenteile austrocknen und unerwartet abbrechen. Durch den Wassermangel werden künftig einzelne Bäume absterben und diese können in der Folge abbrechen oder umstürzen. Die Situation ist auch für Fachleute herausfordernd und je nach Standort unterschiedlich ausgeprägt.
Wir raten nicht grundsätzlich von einen Waldbesuch ab, weisen aber auf die erhöhten Gefahren hin. Wie bisher trägt jeder Eigenverantwortung, wenn er sich im Wald aufhält. Wer im Wald eine Einrichtung (=Werk) besitzt oder betreibt, wie z.B. ein Waldsofa, ist für deren Sicherheit zuständig (Werkeigentümerhaftung)
Ein Waldbesuch mit Gruppen bedingt in den nächsten Monaten einer vertieften Risikobeurteilung. Beurteilen Sie die Bäume entlang des Weges und beim Aufenthaltsort, Wetter (Wind, Nassschnee), Art der Gruppe etc.. Der Entscheid, in den Wald zu gehen, liegt beim Veranstalter / bei der Veranstalterin, z.B. der Leitung einer Waldspielgruppe. Folgende Punkte können auf ein erhöhtes Risiko hindeuten:
- Grosse Bäume, deren Laub bereits früh verfärbt oder vorzeitig abfällt.
- Dürre Äste in den Kronen der Bäume
- Abgebrochene grüne Äste
Durch eine regelmässige Kontrolle der Werke sowie deren Umgebung im Wald wie z.B. Grillstellen, Vitaparcours oder auch Waldsofas und Waldspielplätzen kann die Werkeigentümerschaft ihre Sicherheitspflichten erfüllen. Die Kontroll-, Unterhalts- und Sicherungsaufgaben können an Dritte übertragen werden. Es ist daher wichtig, dass die Verantwortung für Kontrollen und Unterhalt zwischen Waldeigentümer/-innen und Waldspielgruppen vertraglich geregelt wird, falls dies nicht schon der Fall ist (Mustervereinbarung bei Wald Luzern erhältlich). Ohne vertragliche Regelung kann die Werkeigentümerhaftung auf die Waldeigentümerschaft fallen.
Kontrollen des Baumbestandes sind in der Regel mindesten einmal jährlich sowie nach Naturereignissen wie Sturm oder Schneedruck sowie bei starker Trockenheit durch eine Fachperson durchzuführen. Für die Nachvollziehbarkeit sind sie schriftlich zu dokumentieren. Auch Hinweise der Gruppenleiter/-innen / Lehrpersonen zu offensichtlichen Gefahren sind wichtig. Offensichtliche Gefahren wie schiefstehende Bäume, Dürräste in den Kronen, Risse in Bäumen und ähnliches sollen der Werkeigentümerschaft oder der zuständigen Forstfachperson gemeldet werden.
Ein gewisses Restrisiko bleibt, da nicht alle Gefahren im Voraus sichtbar sind. Falls die Sicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann, ist eine Sperrung oder Schliessung von Werken zu prüfen. Die Werkeigentümerschaft ist zuständig für die Sperrung, welche mit der Grundeigentümerschaft und den zuständigen Forstfachpersonen abzusprechen ist. Eine Sperrung ist aufzuheben, sobald das Risiko auf ein vertretbares Mass reduziert wurde. Wir sind sehr zurückhaltend mit der Sperrung ganzer Waldgebiete.
Deutlich geringer ist die Gefahr in Jungwaldflächen oder jungen Baumbeständen. Die Verschiebung von Waldspielgruppenplätzen ist jedoch in den meisten Fällen nicht kurzfristig möglich. Absprachen mit Waldeigentümer/innen, Jagdgesellschaften und Forstfachpersonen sind die Voraussetzung. In städtischen / dichtbesiedelten Gebieten ist die Nachfrage nach Waldspielgruppenplätzen bereits so hoch, dass nicht für alle eine Lösung gefunden werden kann. Die aktuelle Situation ist für Forstfachpersonen und Waldeigentümerschaft eine grosse Herausforderung. Bitte haben Sie Verständnis, wenn nicht alle Anliegen berücksichtigt werden können.
Informationen zur Trockenheit und deren Auswirkung von der Eidgenössischen Forschungsanstalt WSL:
Trockenheit 2026: Häufige Fragen und Antworten
Die Liste der Forstfachpersonen in Ihrer Gemeinde finden Sie hier: Ansprechpersonen für den Wald - Kanton Luzern.