Biken im Wald

Biken im Wald ist beliebt. Nach Luzerner Recht ist das Biken nur auf mit Kies befestigten Waldwegen sowie auf signalisierten Bikewegen erlaubt. Ziel ist die Lenkung der Mountainbikenden durch bedarfsgerechte legale Wege und die Sicherstellung von störungsarmen Gebieten für die Wildtiere.


Mountainbiken ist als Freizeitsport sehr beliebt. Bewegung im Wald ist gesund. Doch die massive Zunahme der Anzahl Biker/-innen sowie die immer intensivere Nutzung der gesamten Waldfläche – mit Scheinwerfern vermehrt auch nachts – führen zu erheblichen Störungen für die Wildtiere, zu Schäden an Wegen und zu gefährlichen Situationen bei Waldarbeiten oder bei Begegnungen mit anderen Waldbesuchenden. Das Abstimmen der verschiedenen Bedürfnisse bedarf entsprechender Planung und gegenseitiger Rücksichtnahme.

Für das Biken erlaubte Wege
Gemäss Luzerner Waldgesetz dürfen Velofahrer nur Waldstrassen, befestigte Waldwege und signalisierte Bikewege befahren. Befestigt bedeutet «mit einer Tragschicht aus Schotter oder ähnlichem Material verstärkt» (§5 Waldverordnung). Signalisierte Bikewege gibt es im Luzerner Wald bisher nur einzelne.

Vorgehen beim Planen von signalisierten Bikewegen und Bikeanlagen
Die Arbeitshilfe Mountainbike-Wege im Luzerner Wald zeigt auf, wo und unter welchen Bedingungen im Wald bedarfsgerechte Wege für Mountainbikende legalisiert oder in Einzelfällen neue Infrastrukturen geschaffen werden können.  

Kantonales Konzept Mountainbike-Lenkung in Erarbeitung
Die Fachstelle Fuss- und Veloverkehr vif ist an der Erarbeitung einer kantonalen Strategie Mountainbike-Lenkung. Die Mountainbikenden sollen zukünftig wo möglich kanalisiert und mit legalen und bedarfsgerechten Angeboten gelenkt werden. Ziel ist, Nutzerkonflikte zu minimieren und Natur und Landschaft zu schonen. Darauf abgestimmt ist eine kantonale Anschlussgesetzgebung an das neue Veloweggesetz in Koordination mit der Überprüfung der bestehenden kantonalen Gesetzesgrundlagen notwendig.