Veranstaltungen im Wald ab 200 Personen (Teilnehmende und Zuschauende) benötigen eine Bewilligung. Auch kleinere Veranstaltungen sind bewilligungspflichtig, wenn die Art der Veranstaltung negative Auswirkungen auf den Wald und seine Funktionen erwarten lässt (insbesondere Musik- und/oder Nachtveranstaltungen). Bei bewilligungspflichtigen Veranstaltungen sind die Wildvorranggebiete zu meiden. In jedem Fall empfiehlt es sich, mit der zuständigen Jagdgesellschaft (Jagdreviere im Geoportal, Verzeichnis Obmänner) frühzeitig Kontakt aufzunehmen.
Wildvorranggebiete – grün schraffiert in der Waldfunktionenkarte