Fund des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) in Zell
Im Gemeindegebiet Zell wurde der Schädling «Asiatischer Laubholzbockkäfer (ALB)» entdeckt. Der Käfer zählt zu den besonders gefährlichen Schadorganismen und gilt daher gemäss Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes als meldepflichtig.
Karte Zonierung 28. August 2024
Durch die Beobachtung aufmerksamer Einwohnenden wurden einzelne Exemplare auf dem Gemeindegebiet von Zell gefunden und als ALB bestätigt. Der ALB ist für den Menschen nicht gefährlich, jedoch für unsere Laubbäume.
Der ALB befällt verschiedenste Laubholzarten – auch gesunde Bäume. Dazu zählen etwa Ahorn, Pappel, Weide, Rosskastanie, Birke, Platane, Buche und weitere Laubholzarten. Der ALB kann die befallenen Bäume binnen weniger Jahre zum Absterben bringen. Da die zu erwartenden wirtschaftlichen und ökologischen Schäden für das betroffene Gebiet sowie die ganze Schweiz sehr hoch sind, gilt der ALB als prioritär und muss konsequent bekämpft werden. Um dem Käfer die Lebensgrundlage zu nehmen und seine Verbreitung zu unterbinden, müssen befallene Bäume gefällt und gehäckselt werden. Nur so kann eine Ausbreitung des ALB erfolgreich verhindert werden. In der Schweiz wurden bisher vier Befälle durch ALB entdeckt, die dank koordinierten Massnahmen erfolgreich getilgt werden konnten.
Der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) (Bild: WSL)
Ausflugloch eines ALB (Bild: WSL)
Helfen Sie mit.
Funde melden
An: Miguel Zahner, Leitung Einsatz ALB, lawa@lu.ch. Gefundene potenzielle Schädlinge bitte in einem Glas mit Deckel (gelöchert) aufbewahren und im Kühlschrank lagern.
Umgang mit Grüngut in der Gemeinde Zell in der Vegetationsruhe: 1. Dezember - 31. März
Vom ALB befallenes Pflanzenmaterial darf nicht abtransportiert werden. So kann eine Verbringung verhindert werden. Es gilt folgendes:
- Es ist verboten, jegliches Schnittgut von Laubgehölzen (Bäume, Sträucher, Hecken etc.) aus den Zonen zu transportieren.
- Die Sammelstelle Briseck in der Gemeinde Zell steht für die Entsorgung von Kleinmengen des Privatgebrauchs zur Verfügung. Das gilt auch für Schnittgut von Laubgehölz.
- Um die Arbeit des Werkdienstes zu erleichtern, trennen Sie bitte Laubgehölz mit einem Astdurchmesser von mehr als 2 cm vom übrigen Schnittgut (z.B. Heckenrückschnitt oder Laubabfällen).
- Wird ein Gartenunternehmen beauftragt, darf das Schnittgut ebenfalls nicht die Zonen verlassen. Kleinmengen sind bei der Sammelstelle Briseck zu entsorgen. Fallen grössere Mengen an, nehmen Sie vor der Ausführung Kontakt mit Alexander Singeisen, Leiter Monitoring ALB, lawa@lu.ch, auf.
- Diese Massnahmen gelten bis am 1. April 2025.
Sobald die Flugzeit des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) beginnt (ab April), darf das Material Ihr Grundstück nicht mehr verlassen.
Umgang mit Holz aus dem abgegrenzten Gebiet
Bei der Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) muss das Verbringungsverbot umgesetzt werden. Eine Weiterverbreitung des ALB kann so verhindert werden. Mehr Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt.
Suchteams unterstützen
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) sucht das betroffene Gebiet in der Gemeinde Zell nach befallenen Bäumen ab. Sie wird dabei von Spürhunden und Baumpflegespezialisten/-innen unterstützt. Wir bitten Sie, den Suchteams den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu ermöglichen.
Danke für Ihre Mithilfe.
Entfernung von Wurzelstöcken in der Kernzone
Wollen Sie auf Ihrem Grundstück einen Wurzelstock entfernen lassen, so übernehmen der Kanton und der Bund die Kosten, wenn folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
- Spezifizierte Pflanze
- Pflanzengattung macht Stockausschläge
- Standort der Pflanze liegt in der Kernzone
- Standort der Pflanze liegt in der Bauzone
- Standort der Pflanzen nicht an der Luthern (Böschungsstabilität und Ökologie)
- Eigentümerschaft stellt ein Gesuch bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa)
Weiter Informationen finden Sie im Gesuch.
Gesuch um Entfernung von Wurzelstöcken
Rechtliche Grundlagen / Verbreitungsgebiet
Informationsvideo
Phasen der ALB-Bekämpfung
Um Erfolg zu haben, muss die Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB) schnell und konsequent erfolgen. Die Bekämpfung gliedert sich in die vier Phasen:
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Identifizieren
In der Kern- und Fokuszone findet ein intensives Monitoring statt. Spürhundeteams, Baumpflegespezialisten/-innen sowie Forstpersonen untersuchen die Laubbäume auf einen möglichen Befall. Festgehalten werden Merkmale wie die Baumart, die Höhe des Baumes und die Koordinaten.
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Organisieren
Anhand des Monitorings wird ersichtlich, welche Sofortmassnahmen nötig sind. Der Staatsforstbetrieb Kanton Luzern organisiert das Fällteam, das Hacken und die Entsorgung.
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Eliminieren
In einem ersten Schritt werden diejenigen Bäume gefällt, welche bereits jetzt durch den ALB befallen sind. Damit wird die Vermehrung des ALBs so stark wie möglich reduziert. Zudem werden Sicherheitsrisiken, welche von befallenen Baumteilen (z. B. Ast) ausgehen, behoben. Im Siedlungsgebiet in der unmittelbaren «Kernzone», in der der Befall durch den ALB am grössten ist, werden vorsorglich Fällungen von spezifizierten Pflanzen (Laubgehölz) vorgenommen. Denn nur durch das Fällen dieser spezifizierten Pflanzenarten wird dem Asiatischen Laubholzbockkäfer die Lebensgrundlage genommen.
Deutscher Name |
Wissenschaftlicher Name |
Ahorn |
Acer spp. |
Rosskastanie |
Aesculus spp. |
Erle |
Alnus spp. |
Birke |
Betula spp. |
Hain-/Hagebuche |
Carpinus spp. |
Kuchenbaum |
Cercidiphyllum spp. |
Haselnuss |
Corylus spp. |
Buche |
Fagus spp. |
Esche |
Fraxinus spp. |
Blasenbaum |
Koelreuteria spp. |
Platane |
Platanus spp. |
Pappel |
Populus spp. |
Weide |
Salix spp. |
Linde |
Tilia spp. |
Ulme |
Ulmus spp. |
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Verifizieren
Nach diesen Massnahmen folgt das nächste Monitoring. Dabei werden alle Wirtspflanzen in der Kern- und Fokuszone intensiv überwacht.
Anhand dieser vier Phasen erfolgt eine konsequente Bekämpfung des ALB, die schlussendlich in einer erfolgreichen Tilgung endet. Diese ist frühestens nach vier Jahren Befallsfreiheit erreicht.
Vorgehen im Schutzwald
Oberhalb der Luthern wurde im Schutzwald anfangs Oktober 2022 ein ALB-Befall entdeckt. Es gilt auch im Schutzwald den Schädling zu tilgen.
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Miguel Zahner
Gesamtleitung
Bund, WSL, Kantone, Bildungsinstitutionen
Tel: 041 349 74 00
E-Mail
Alexander Singeisen
Leitung
Gemeinde, Privatpersonen, Unternehmer
Tel: 041 349 74 00
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