Ammoniakemissionen bei Stallbauten

Gemäss kantonalem Massnahmenplan müssen bei Um- und Neubauten von Ställen Massnahmen ergriffen werden, damit die betrieblichen Ammoniakemissionen vermindert werden.

Der Regierungsrat hat den kantonalen Massnahmenplan II (Luftreinhaltung und Teilplan Ammoniak in der Landwirtschaft, Fortschreibung 2020) in Kraft gesetzt. Dieser hat zum Ziel, die Ammoniakemissionen aus der Luzerner Landwirtschaft bis 2030 gegenüber dem Jahr 2014 um 20% zu reduzieren. Mit der Massnahme M2 sollen im Rahmen von Bauvorhaben bauliche Massnahmen zur Verminderung von Ammoniakemissionen umgesetzt werden. In Abhängigkeit des Bauvorhabens und der Tierintensität muss eine bestimmte Punktzahl aus einem vorgegebenen Massnahmenset erreicht werden.

Dabei gelten folgende Grundsätze:

  • Tierhaltung wird stärker an landwirtschaftliche Nutzflächen gebunden
  • Umsetzung von kontrollierbaren und wirkungsvollen Massnahmen
  • Das Merkblatt gilt nur für Bauvorhaben grösser oder gleich 5 GVE Tierplätze
  • Bei Baugesuchen für Kleinwiederkäuer und Pferde ≥ 5 GVE Tierplätze werden die Massnahmen von lawa festgelegt
  • Der Massnahmenkatalog kann bei neuen Erkenntnissen angepasst werden
Die Detailinformationen können vom folgenden Merkblatt entnommen werden:

Nadine Brunner
Fachbearbeiterin 
Landwirt. Baugesuche
Tel: 041 349 74 55
E-Mail

Roger Hofer
Fachbearbeiter
Landwirtschaftliche Baugesuche
Tel: 041 349 79 97
E-Mail

Franz Stadelmann
Fachbereichsleiter
Natürliche Ressourcen
Tel: 041 349 74 50
E-Mail