Für die auf dem Betrieb benötigten landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte kann Remisenraum erstellt werden. Die zulässige Fläche hängt von Betriebsgrösse, der Art des Betriebes sowie vom Bedarfsnachweis ab.
Die Remisefläche zum Einstellen von landwirtschaftlichen Maschinen unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb. Die Berechnung erfolgt mit der Tabelle "Raumbedarf für Remisen nach FAT-Bericht 590". Bei einem Baugesuch für eine Remise muss diese Tabelle zusammen mit einem Situationsplan, auf welchem alle bestehenden Remisenflächen eingezeichnet sind, eingereicht werden. Zu beachten sind auch die Hinweise zu Remisen im Dokument «Präzisierungen landwirtschaftlich Baugesuche».