Raumbedarf von Remisen

Für die auf dem Betrieb benötigten landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte kann Remisenraum erstellt werden. Die zulässige Fläche hängt von Betriebsgrösse, der Art des Betriebes sowie vom Bedarfsnachweis ab.

Die Remisefläche zum Einstellen von landwirtschaftlichen Maschinen unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb. Die Berechnung erfolgt mit der Tabelle "Raumbedarf für Remisen nach FAT-Bericht 590". Bei einem Baugesuch für eine Remise muss diese Tabelle zusammen mit einem Situationsplan, auf welchem alle bestehenden Remisenflächen eingezeichnet sind, eingereicht werden. Zu beachten sind auch die Hinweise zu Remisen im Dokument «Präzisierungen landwirtschaftlich Baugesuche».

Nadine Brunner
Fachbearbeiterin 
Landwirt. Baugesuche
Tel: 041 349 74 55
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Roger Hofer
Fachbearbeiter
Landwirtschaftliche Baugesuche
Tel: 041 349 79 97
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Franz Stadelmann
Fachbereichsleiter
Natürliche Ressourcen
Tel: 041 349 74 50
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