Das Baugesuchsformular und die erforderlichen Beilagen sind beim Bauamt der Gemeinde einzureichen. Die Abteilung Landwirtschaft beurteilt Baugesuche für landwirtschaftliche Bauten und Anlagen, Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone, kommunalen Nutzungsplanungen und Raumplanungsgeschäften.
Für bauliche Eingriffe in der Landwirtschaftszone muss ein Baugesuch bei der Gemeinde eingereicht werden. Diese überweist das vollständige Dossier an die Abteilung Baugesuche der Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi), welche diese zur Bearbeitung an die zuständigen kantonalen Stellen weiterleitet. Die Verwaltungsstellen geben ihre Stellungnahme zurück an die Abteilung Baugesuche, welche einen darauf basierenden kantonalen Entscheid der Gemeinde zukommen lässt. Die Gemeinde teilt den Gesamtentscheid danach der Bauherrschaft mit.
Die Wegleitung «Baugesuch und Beilagen» der Dienststelle rawi ist eine Arbeitshilfe für das Einreichen eines Baugesuches.
Für Landwirtinnen und Landwirte, Projektverfasserinnen und Projektverfasser sowie Planerinnen und Planer sind die Wegleitung für das Bauen ausserhalb der Bauzonen und das Dokument «Präzisierungen landwirtschaftliche Baugesuche» wie die Beurteilung der bodenunabhängigen Tierhaltung eine Hilfe bei der Planung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen.