Die Haltung von Schweinen, Geflügel, Mastkälber (Milchnebenprodukte) und Kaninchen ist in der Regel bodenunabhängig und gilt als innere Aufstockung. Für diese Tierhaltung gelten besondere Anforderungen.
Bauten und Anlagen für die innere Aufstockung können bewilligt werden, wenn nach dem Bauvorhaben die bodenunabhängige Tierhaltung gegenüber der bodenabhängigen von untergeordneter Bedeutung ist.
Bei einem Baugesuch müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit Bauten und Anlagen für die innere Aufstockung bewilligt werden:
- Es handelt sich um einen Landwirtschaftsbetrieb.
- Der Deckungsbeitrag aus der bodenabhängigen Produktion beträgt in jedem Fall mindestens 50 %. Als bodenabhängige Produktion gilt die Haltung von Raufutterverzehrern und die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN).
- Der TS-Bedarf der Tierhaltung gemessen in Trockensubstanz wird zu mindestens 50 % mit dem Ertrag aus dem betriebseigenen Pflanzenbau gedeckt.
- Der Nachweis der längerfristigen Existenz des Landwirtschaftsbetriebes ist erbracht.
Tabellen zur Berechnung des Deckungsbeitrages und der längerfristigen Existenz sind wie folgt verfügbar: