Naturschutz

Naturschutzbeiträge werden basierend auf der Natur- und Landschaftsschutzverordnung (NLV) für Flächen ausgerichtet, welche geschützt oder schutzwürdig sind. Die Bewirtschaftungsanforderungen richten sich nach den spezifischen Zielen eines Pflanzenbestandes und werden zwischen der Dienststelle lawa und dem Bewirtschafter / der Bewirtschafterin vertraglich vereinbart.

Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und die Natur- und Landschaftsschutzverordnung (NLV) regeln den Schutz und Unterhalt von wertvollen Biotopen.

Im Kanton Luzern gibt es über 6'000 Naturschutzverträge. Innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche nehmen sie einen Flächenanteil von rund 3.5 % ein. 30 % der extensiv genutzten Wiesen und 90 % der Streuflächen stehen unter Vertrag.

Über geschützte oder schutzwürdige Flächen werden Verträge mit den Bewirtschaftern abgeschlossen. Eine Fachperson beurteilt die Pflanzenbestände und schutzzieldienliche Massnahmen werden definiert. Naturschutzverträge haben eine Gültigkeit von acht Jahren und sind übergeordnet. Vertragsanforderungen sind demzufolge höher zu gewichten als Bestimmungen bei der Vernetzung oder bei der Qualitätsstufe Q ll.

Man unterscheidet schutzwürdige Flächen von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung. Grundlage dazu bilden behördenverbindliche Inventare, zB. das Flachmoorinventar. Die Inventar-Objekte werden mit kantonalen Schutzverordnungen oder mit kommunalen Naturschutzzonen grundeigentümerverbindlich umgesetzt. Verträge, ohne Inventar oder ohne wertvolle Vegetation, werden nicht weitergeführt.

Naturschutzfachliche Leistungen werden mit Naturschutz-Beiträgen abgegolten, beispielsweise Erschwernisstufen, gestaffelte Mahd, zusätzlicher Schnitt oder Pflegekonzept für extensive Moorweiden. Diese Beiträge werden kumulativ zu den übrigen Direktzahlungsverordungsbeiträgen ausbezahlt und nehmen rund 2 Millionen Franken ein.

Die Vertragsanforderungen werden auf dem Flächenverzeichnis des Betriebs abgebildet und mit der Unterzeichnung des Betriebsdatenblattes durch den Bewirtschafter bestätigt. Bei speziellen Anforderungen wie zusätzlicher Schnitt, folgt eine Rückmeldung durch den Bewirtschafter über den elektronischen Meldebogen.

Carol Federer
Fachbearbeiterin
Biodiversität, Landschaftsqualität
Tel: 041 349 74 64
E-Mail

Franziska Infanger
Fachbearbeiterin
Biodiversität, Naturschutz, Ansaaten
Tel: 041 349 74 61
E-Mail

Kantonales Geoportal

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