Biodiversitätsförderflächen (BFF) sind eine Grundanforderung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN). Zur Erfüllung des ÖLN muss der Anteil an BFF mindestens 7 Prozent der ohne Spezialkulturen belegten landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) und 3.5 Prozent der mit Spezialkulturen belegten LN ausmachen.
Ausgangslage
Biodiversitätsförderflächen (BFF) der Qualitätsstufe I (Q I) haben eine minimale Verpflichtungsdauer und müssen entsprechend den Vorgaben gepflegt werden (Art. 55 - 58 DZV). Im Kanton Luzern sind die folgenden BFF von Bedeutung:
Biodiversitätsförderflächen im Grünland
- Knapp 6'000 ha extensiv genutzte Wiesen auf Trocken- oder Feuchtstandorten, welche nicht gedüngt werden.
- Rund 500 ha extensiv genutzte Weiden mit artenreichen Pflanzenbeständen.
- Rund 500 ha wenig intensiv genutzte Wiesen auf Trocken- oder Feuchtstandorten, welche leicht mit Mist oder Kompost gedüngt werden.
- Rund 400 ha Streueflächen auf Nass- oder Feuchtstandorten, welche in der Regel ab September geschnitten werden, dabei wird das Schnittgut als Einstreu verwertet.
Biodiversitätsförderflächen im Ackerland
- Rund 30 ha Rotationsbrachen werden als 1- bis 3-jährige Kultur in die Fruchtfolge integriert und mit einheimischen Kräutern und solchen der traditionellen Ackerbegleitflora angesät.
- Rund 25 ha mehrjährige Buntbrachen mit einheimischen Kräutern und solchen der traditionellen Ackerbegleitflora.
- Rund 10 ha mehrjährige Säume auf Ackerland mit einheimischen Wildkräutern und Gräsern.
Gehölze und Dauerkulturen als BFF
- Rund 270'000 Stück Hochstamm-Obstbäume darunter Steinobstbäume, Kernobstbäume, Nussbäume und Edelkastanien.
- Rund 7'000 Stück einheimische standortgerechte Einzelbäume stehen auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen (Artenliste).
- Rund 500 ha Hecken, Feld- und Ufergehölze liegen innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche und weisen einen Krautsaum zwischen 3 - 6 Metern auf.
- Rund 30 ha Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt weisen eine Bodenbedeckung mit natürlicher Vegetation auf.