Biodiversitätsbeiträge
Mit Biodiversitätsbeiträgen werden naturnahe Lebensräume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt im Landwirtschaftsgebiet aufgewertet, neu geschaffen und vernetzt. Im Gegensatz zu den übrigen Direktzahlungen und Beiträgen sind auch juristische Personen mit Sitz im Kanton beitragsberechtigt.
BFF Q I
Zur Erfüllung des ökologischen Leistungsnachweises muss der Anteil an BFF mindestens 7 Prozent der ohne Spezialkulturen belegten landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) und 3.5 Prozent der mit Spezialkulturen belegten LN ausmachen.
BFF Q II
Biodiversitätsförderflächen (BFF) und Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet, welche die erforderliche botanische Qualität oder Strukturen aufweisen, können Beiträge für die Qualität II (Q II) erhalten.
BFF Vernetzung
Beiträge für die Vernetzung werden ausgerichtet, wenn die Flächen nach den Vorgaben eines vom Kanton genehmigten regionalen Vernetzungsprojektes angelegt und bewirtschaftet werden.
Naturschutz
Naturschutzbeiträge werden basierend auf der Natur- und Landschaftsschutzverordnung (NLV) für Flächen ausgerichtet, welche geschützt oder schutzwürdig sind.