Biodiversitätsförderflächen (BFF) und Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet, welche die erforderliche botanische Qualität oder Strukturen aufweisen, können Beiträge für die Qualität II (Q II) erhalten. Der Kanton Luzern unterstützt mit spezifischen Programmen das erreichen der Q II.
Im Rahmen der Datenerhebung im Februar kann ein Gesuch für eine Grundkontrolle Q II gestellt werden. Die Q II wird von Fachpersonen im Feld überprüft und auf einem Plan festgehalten. Die folgenden BFF-Typen können unter den genannten Voraussetzungen Beiträge der Q II erhalten (%-Anteil mit Q II im Kanton Luzern):
Grünland
Extensiv genutzte Wiesen (ca. 40%), wenig intensiv genutzte Wiesen (ca. 40%) und Streueflächen (ca. 80%) müssen eine Mindestzahl an regelmässig vorkommenden Zeigerpflanzen aufweisen. Die erforderliche Artenvielfalt ist entweder natürlich vorhanden oder kann auf Wiesen durch Ansaat einer entsprechenden Mischung künstlich erstellt werden.
Die Neuansaat artenreicher Blumenwiesen wird im Rahmen des Biotopförderprogramms Blumenwiesen des Kantons Luzern unterstützt.
Extensiv genutzte Weiden (ca. 50 %) müssen eine Mindestzahl an regelmässig vorkommenden Zeigerpflanzen oder wertvollen Strukturen aufweisen.
Gehölze
Hochstamm-Obstbäume (ca. 50 %) sind Bestandteil eines Obstgartens und werden fachgerecht gepflegt und geschnitten. Der Obstgarten weist Strukturen als Unterschlupf für Kleintiere und Nistmöglichkeiten für Vögel und /oder Fledermäuse auf. Er ist mit einer der Baumzahl entsprechenden Biodiversitätsförderfläche (Zurechnungsfläche) als Jagdgrund für Vögel und Fledermäuse verbunden.
Hecken, Feld- und Ufergehölze (ca. 30 %) weisen eine minimale Breite, eine Mindestzahl an regelmässig vorkommenden einheimischen Gehölzarten, sowie Dornensträuchern oder Bäumen mit grossem Stammdurchmesser auf. Die Nutzung des Krautsaums erfolgt gestaffelt. Die aufwändige selektive Pflege zum Erreichen der Artenvielfalt und die Ergänzungspflanzungen können mit Beiträgen der Landschaftsqualität unterstützt werden (Massnahme L9d).
Rebflächen mit hoher Artenvielfalt (ca. 90 %) müssen eine Mindestzahl an regelmässig vorkommenden Zeigerpflanzen und wertvollen Strukturen aufweisen.
Sömmerungsgebiet: Artenreiche Grün- und Streueflächen
Beiträge können ausgerichtet werden für alpwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Streueflächen im Sömmerungsgebiet, die die Qualitätskriterien erfüllen.