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Landwirtschaft und Wald

Ressourcenprojekt Lachgas

Das freiwillige Ressourcenprojekt «Lachgas» verfolgt das Ziel, verschiedene Massnahmen zur Reduktion von Lachgasemissionen in der Landwirtschaft zu testen. Im Fokus stehen dabei eine höhere Stickstoffeffizienz sowie verbesserte Bodenbedingungen beziehungsweise die Verringerung von Bodenverdichtungen. Gemeinsam mit rund 50 interessierten Landwirtschaftsbetrieben im Wahlkreis Sursee werden Massnahmen in den Bereichen Fütterung, Düngung und Bodenbewirtschaftung umgesetzt und deren Wirkung untersucht. Das Projekt wird vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sowie vom Kanton Luzern finanziert.

Anmeldung Infoveranstaltung 1. Juli 2026

Sind Sie interessiert einen aktiven Beitrag zur Verminderung der Treibhausgase in der Landwirtschaft zu leisten, laden wir Sie gerne zur folgenden unverbindlichen Informationsveranstaltung ein:

Thema: Vorstellen des Lachgasprojekts, Grundanforderungen, Beiträge

Ort: BBZN Sursee, Centralstrasse 21, 6210 Sursee

Zeit: Start ist 19:30 Uhr

Zielgruppe: Interessierte Landwirtschaftsbetriebe aus der Projektregion (Wahlkreis Sursee)

 

> Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Anmeldung bis am 24. Juni 2026 möglich.

Kontaktangaben

Bemerkungen

Das Formular kann erst nach der Verifizierung versendet werden.



Was ist Lachgas und wie entsteht es?

Lachgas (N2O) ist ein klimarelevantes Treibhausgas. Es entsteht durch die Umwandlung von Stickstoffverbindungen im Boden unter teilweiser Abwesenheit von Sauerstoff. Nebst den vorherrschenden Bedingungen im Boden ist entscheidend, wie viel vom gedüngten Stickstoff von den Pflanzen in der Form von Nitrat aufgenommen werden kann. Zu einem Überangebot an Nitrat kommt es, wenn zum falschen Zeitpunkt oder zu viel aufs Mal gedüngt wird. Herrscht ein Überangebot an Nitrat, kann mehr Lachgas entstehen oder Nitrat ausgewaschen werden. Die Menge und der Zeitpunkt der N-Düngung sind für die Lachgasemissionen somit entscheidend.

 

Was sind die Ziele des Lachgasprojekts?

Im Projekt werden folgende Ziele angestrebt:

  • 20 % Reduktion der Lachgasemissionen auf den Betrieben
  • Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und einer hohen Bodenqualität bei Beibehaltung der Produktivität

  • Schaffen von Grundlagen für eine klimafreundlichere Landwirtschaft
  • Quantifizierung (Modellierung) der Emissionsänderungen auf den Betrieben

Wie soll die Reduktion der Lachgasemissionen erreicht werden?

Die Reduktion der Lachgasemissionen wird mit einer breiten Auswahl an Massnahmen angestrebt. Das Massnahmenset besteht einerseits aus Grundanforderungen, welche alle Teilnehmenden Betriebe erfüllen müssen. Andererseits gibt es Massnahmen aus den Bereichen Düngung, Fütterung, Strukturell/Baulich und Boden, welche von den Betrieben gewählt werden können. Bei der Massnahmenauswahl werden die Betriebe durch eine Beratungsperson unterstützt. Total müssen fünf Grundanforderungen erfüllt werden und mindestens drei weitere Massnahmen.

 

Massnahmenübersicht

Die Massnahmenübersicht zeigt, welche Massnahmen im Projekt angeboten werden:

 


Fragen und Antworten

  • Welche Betriebe sind teilnahmeberechtigt?

    Teilnahmeberechtigt sind Betriebe im Wahlkreis Sursee, die den ökologischen Leistungsnachweis ÖLN erfüllen und der Betriebsleiter/die Betriebsleiterin Jahrgang 1969 und jünger haben. Betriebsleitende Jahrgang 1968 und älter können nach Absprache auch am Projekt teilnehmen, sofern die Nachfolge bestätigt, am Projekt weiter teilzunehmen.»

  • Wo kann sich ein interessierter Betrieb melden?

    Interessierte Betriebe können sich bei der Projektleitung (Tobias Härri) unter 041 349 73 32 oder rp-lachgas.lawa@lu.ch melden, um zu prüfen, ob der Betrieb für die Teilnahme geeignet ist. Anschliessend werden gemeinsam mit der Beratung die Massnahmen gewählt.

  • Wie viele Massnahmen werden pro Betrieb umgesetzt?

    Insgesamt sind 8 Massnahmen pro Betrieb umzusetzen. Die Massnahmen werden unterteilt in obligatorische Grundanforderungen (G) und frei wählbare betriebsspezifische Massnahmen (D/F/SB/B).

    Alle teilnehmenden Betriebe setzen fünf Grundmassnahmen (G1-G5) verbindlich um. Zusätzlich müssen total mindestens zwei Massnahmen aus den Bereichen Düngung (D), Fütterung (F) oder strukturell-baulich (SB) gewählt werden. Zudem ist mindestens eine Massnahme aus dem Bereich Boden (B) umzusetzen.

  • Welche Gemeinden umfasst der Wahlkreis Sursee?

    Der Projektperimeter umfasst die Gemeinden des Wahlkreis Sursee:

    • Beromünster
    • Büron
    • Buttisholz
    • Eich
    • Geuensee
    • Grosswangen
    • Hildisrieden
    • Knutwil
    • Mauensee
    • Neuenkirch
    • Nottwil
    • Oberkirch
    • Rickenbach
    • Ruswil
    • Schenkon
    • Schlierenbach
    • Sempach
    • Sursee
    • Triengen
  • Weshalb wird das Projekt im Kanton Luzern durchgeführt?

    Ziel des Projekts ist es, verschiedene Massnahmen zur Minderung von Lachgasemissionen zu testen. Da der Anteil des Sektors Landwirtschaft an den Treibhausgasemissionen im Kanton Luzern bei rund 28 % doppelt so hoch wie im Schweizer Durchschnitt (14 %) ist, bietet sich eine Region im Kanton Luzern an, um diese Massnahme zu testen. Gründe für den hohen landwirtschaftlichen Anteil an den Treibhausgasemissionen sind, neben der Grösse des landwirtschaftlichen Sektors im Kanton Luzern, auch regionale Stickstoffüberschüsse, ausgelöst durch eine hohe Tierdichte und Nutzungsintensität.

  • Was ist der Nutzen des Projekts für die Betriebe?

    • Teilnehmende Betriebe tragen aktiv zum Klimaschutz bei
    • Effizienzgewinne (Stickstoff) auf dem Betrieb
    • Kennenlernen und Schulungen zu digitalen Tools (Feldkalender, Terranimo, Düngungsplan)
    • Vielseitiges Beratungsangebot zu den Massnahmen
    • Bessere Bodenbedingungen/Weniger Bodenverdichtung
    • Massnahmen werden finanziell entschädigt (gemäss Steckbriefen in der Massnahmenübersicht)
  • Spielt die Düngerart bei der Entstehung von Lachgas eine Rolle?

    Da Lachgas als Nebenprodukt des mikrobiellen Abbauprozesses von Nitrat entsteht, ist seine Entstehung in Bezug auf Menge und Zeit sehr komplex, entsprechend gibt es viele Minderungsansätze, die teilweise innerhalb, teilweise ausserhalb des Einflussbereichs der Bewirtschaftenden liegen. Die Düngerart spielt für die Quantität der Lachgasemissionen eine untergeordnete Rolle. Zwar ist in mineralischen N-Düngern der Anteil pflanzenverfügbaren Stickstoffs höher, jedoch führt der labil gebundene Kohlenstoff in organischem Dünger zu mikrobiellem Wachstum, was zu höheren Lachgas-Verlusten führt.

  • Wie entsteht Lachgas bei Bodenverdichtung?

    Bodenstruktur und Wassergehalt im Boden haben einen wesentlichen Einfluss auf bodenabhängige Lachgasemissionen. In dichter gelagerten Böden ist die Diffusion von Sauerstoff eingeschränkt, häufig herrschen dort anaerobe Bedingungen. Somit herrschen dort günstigere Bedingungen für Denitrifikation und somit auch für Lachgasemissionen.

    Das Themenfeld Bodenverdichtung hat durch den Einsatz immer grösserer Maschinen zusätzliche Relevanz erhalten. In der landwirtschaftlichen Praxis wird das Verdichtungsrisiko bei der Bewirtschaftung nur teilweise berücksichtigt vor allem, wenn Überfahrten trotz Verdichtungsrisiko ertragsrelevant sind (Düngung, Ernte). Eine Sensibilisierung hinsichtlich Bodenverdichtung in Kombination mit der Förderung von gezielten Massnahmen zur Reduktion von Lachgasemissionen fehlt bislang. Dem soll mithilfe dieses Projekts entgegengewirkt werden.  

  • Was geschieht nach der Anmeldung zum Projekt?

    Interessierte Betriebe melden sich bei der Dienststelle lawa bei Tobias Härri unter rp-lachgas.lawa@lu.ch oder 041 349 73 32. Nach einer Erstprüfung der Eignung des Betriebs wird der Betrieb für eine betriebsspezifische Beratung kontaktiert. Diese hat zum Ziel, die für den Betrieb wirkungsvollsten Massnahmen auf die Reduktion von Lachgasemissionen zu identifizieren und festzulegen. Diese Beratung findet vor Ort auf dem Hof statt. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass mit den Massnahmen das Wirkungsziel (20% Reduktion von Lachgasemissionen) erreicht wird. Die festgelegten Massnahmen sind für den Betrieb verbindlich zu wählen. Sind die festgelegten Massnahmen für den Betrieb nicht umsetzbar, kann der Betrieb sich nach dieser Beratung gegen eine Teilnahme entscheiden. Entscheidet sich der Betrieb für eine Teilnahme wird eine Vereinbarung über die Umsetzung der Massnahmen abgeschlossen. Die gewählten Massnahmen sind im Rahmen der Strukturdatenerhebung auf agate.ch zu erfassen.

  • Ab wann müssen die Massnahmen umgesetzt werden?

    Die Umsetzung der Massnahmen beginnt im Januar 2027. Die teilnehmenden Betriebe setzen die Massnahmen mindestens bis 2032 um, inklusive entsprechender Förderung. Ziel ist, dass die Massnahmen danach weiter umgesetzt werden. Die Datenerhebung für das Wirkungsmonitoring (Bspw. Durch das Führen eines digitalen Feldkalenders) werden bis 2034 weiter umgesetzt. Insgesamt erstreckt sich das Projekt über 8 Jahre.

  • Wer hat das Projekt erarbeitet?

    Das Lachgasprojekt wurde von einer Projektgruppe erarbeitet, bestehend aus Vertretern der Dienststelle Umwelt und Energie (uwe), dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband (LBV), dem Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung (BBZN), der Agroscope und der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa). Geleitet wird das Lachgasprojekt von der Dienststelle lawa. Ansprechsperson bei der Dienststelle lawa ist Tobias Härri, tobias.haerri@lu.ch


Kontakt

Tobias Härri
Fachbearbeiter Ressourcenschutz
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
rp-lachgas.lawa@lu.ch
041 349 73 32