Verwendung von Recyclingbaustoffen

Das Bundesamt für Umwelt hat Ende 2023 die neue Vollzugshilfe zur Verwertung mineralischer Rückbaumaterialien veröffentlicht. Ein neues Merkblatt der DS lawa fasst die zulässige Verwendung von Recyclingbaustoffen, mit einem Fokus auf den Wald- und Güterstrassenbau, zusammen. Es löst die veraltete Instruktion vom März 2013 ab.

Fragen und Antworten zur neuen Vollzugshilfe Recyclingbaustoffe

  • Was ist neu verboten / eingeschränkt (welche Materialien)?
    • Dachziegelbruch / Ziegel ab Dach: Sie gelten als Abfall (nicht als Mischabbruch) und dürfen als Baumaterial nicht verwendet werden
      • auch nicht in Kleinmengen/Karettenweise für den Wegunterhalt
      • Nach Aufbereitung zu Granulat in einer offiziellen Aufbereitungsanlage weitgehend uneingeschränkt einsetzbar (grundsätzliche Verbote, wie Grundwasserschutzzonen und Naturschutzflächen aller Art ausgenommen)
      • Aus bautechnischer Sicht wird die Verwendung von Dachziegelgranulat bei Wald- und Güterstrassen aufgrund der schlechten Bindigkeit und geringen Dauerhaftigkeit nicht empfohlen. Für Waldwege und Strassen empfehlen wir ausschliesslich Primärkies ab Kiesgrube.
    • Kiessand B mit bis zu 20 % Betonabbruch-Anteil: Darf nicht mehr lose, ohne Deckschicht eingebaut werden
      • Zu beachten: Tonwassergebundene Deckschichten gelten nicht mehr als ausreichend wasserundurchlässige Deckschichten. Es gelten deshalb die Regeln für den losen Einbau ohne Deckschicht.
    • Ausbauasphalt kalt gewalzt: Diese Form des Einbaus ist nicht mehr zulässig. Kalte Walzung gilt als loser Einbau, der für asphalthaltiges Material ohne Deckschicht nicht mehr zulässig ist.
  • Warum wurde das verboten / welche rechtlichen Grundlagen haben geändert (Gesetz, Verordnung, Richtlinie?)

    Fachliche Gründe für die Änderungen sind unter anderem:

    • Ziegel ab Dach können mit Fremdstoffen verunreinigt sein und sind mit den grobkeramischen Bruchstücken als Baumaterial ungeeignet
    • Beton ist Chromat-belastet: Chromate sind toxisch für Wasserorganismen und krebserregend. Messungen zeigen, dass nach den ersten Niederschlägen bei lose eingebautem Betonrecycling-Material der pH-Wert und die Chromat-Konzentration im Wasser einen für Gewässerorganismen problematischen Wert erreichen können.
  • Was war schon vorher verboten, wurde aber immer wieder angetroffen (Asphaltrecycling, überdeckte Ziegel?)
    • Asphaltrecycling-Material (z.B. RC-Kiesgemisch A, RC-Asphaltgranulatgemisch, Ausbauasphalt) durfte ausserhalb vom Wald teilweise lose oder kalt gewalzt verwendet werden, im Wald war es schon bisher verboten
      • Vorsicht vor falschen Versprechungen von Lieferanten, dass dieses Material für den kalten Strassenbau problemlos genutzt werden kann!
    • Dachziegel waren im Wald früher in Kleinmengen/Karettenweise für den Wegunterhalt noch geduldet. In grösseren Mengen war die Verwendung von Ziegel ab Dach schon immer verboten und wurde dennoch oft angetroffen.
  • Was ist noch erlaubt ohne Bewilligung?
    • Sanierung bestehender Wege im gleichen Ausbaustandard nur mit zulässigem Material
  • Für was brauche ich eine Baubewilligung und (sofern im Wald) die Zustimmung des zuständigen kantonalen Revierförsters?
    • Einbau von Material in bisher unbefestigten Wegen
    • Ausbau bestehender Wege
    • Anlegen von neuen Wegen