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Landwirtschaft und Wald

Fischereiausübung Patentstrecke Kleine Emme und Untere Reuss

Die Fischereiausübung in der Patentstrecke Kleine Emme und Untere Reuss richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und des Kantons Luzern, sowie nach den Weisungen und Bewilligungen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Abteilung Natur, Jagd und Fischerei.

Fischereipatent

Wer in den verschiedenen Gewässern des Kantons Luzern fischen will, braucht ein Patent für das entsprechende Gewässer

Die Patentinhaberinnen und Patentinhaber sind zur Führung der Fischfangstatistik nach den Weisungen der Kantone verpflichtet.

Die Erfassung erfolgt ab Ende 2026 digital und somit papierlos über die Fischerei-App.

Fischerei-App

Schonzeiten und Fangmindestmasse

Fischarten Schonzeiten  Fangmindestmasse 
Bachforelle 01.10 - 31.01

27 cm  (untere Reuss)
25 cm (kleine Emme)

Äsche 01.01 - 30.09 35 cm
Aal 01.01-31.12 Fangverbot

Forschungsprojekt in der Reuss

Die Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag) hat im Jahr 2024 über hundert Unterwassermikrophone (Hydrophone) im Aare-Rhein-System zwischen dem Bielersee und Basel installiert. Im Herbst 2025 wird das Netzwerk mit weiteren Geräten in der Reuss erweitert. Die Hydrophone erfassen akustische Signale und ermöglichen es, die Bewegungen und Wanderungen von Fischen im Flusssystem zu überwachen.

Im Frühjahr 2025 wurden im Rahmen einer gross angelegten Elektrobefischung mehrere hundert Fische gefangen, mit akustischen Sendern ausgestattet und anschliessend wieder freigelassen. Im Oktober 2025 folgt eine weitere Besenderungskampagne, auch in der Reuss. Schwimmt ein solcher Fisch an einem Hydrophon vorbei, wird sein individuelles Signal aufgezeichnet – jeder Fisch ist dadurch eindeutig identifizierbar und seine Wege können über längere Zeit nachverfolgt werden.

Markierten Fisch gefangen? Helfen Sie mit beim Projekt.

Damit die besenderten Fische für Fischerinnen und Fischer leicht erkennbar sind, tragen sie zusätzlich einen gelben Clip an der Flosse. Die Eawag bittet darum, diese markierten Tiere nach Möglichkeit wieder freizulassen, damit sie möglichst lange im Flusssystem verbleiben können. Sollte dennoch ein markierter Fisch gefangen werden, ist die Rückgabe des Senders von grossem Wert für die Forschung.

Als Dank für die Unterstützung verlost die Eawag attraktive Preise. Auf Wunsch erhalten die Fischerinnen und Fischer ausserdem eine Übersicht über die individuell zurückgelegte Route „Ihres“ Fisches. Weitere Informationen zum Projekt, zum Hydrophon-Netzwerk, zu den beteiligten Fischarten sowie zur Dankesaktion finden Sie im Informationsblatt.

Information Forschungsprojekt eawag

Häufig gestellt Fragen:

  • Welche Patente kann ich bei der «untere Reuss» und der Fliegenfischerstrecke «kleine Emme» lösen?

    Jahres-, Monats- und Tagespatente

    Wichtiger Hinweis: Bezug Tages- und Monatspatente nur möglich vom 1. Januar – 30. September.

  • Ab welchem Alter kann man ein Fischereipatent lösen?

    Fischereipatente werden Personen erteilt, die das zwölfte Altersjahr vollendet haben (nach dem 12. Geburtstag).

  • Ich besitze ein Gastpatent. Was darf mein Gast alles machen?

    Die Fischereiausübung ist nur zusammen mit dem Patentinhaber gestattet. Der Gast darf die Fischerei so ausüben wie der Patentinhaber.

    Die Verantwortung über den Gast und seine Fischereiausübung liegt voll beim Patentinhaber. Die Fischereiausübung ist nur zusammen mit dem Patentinhaber gestattet.

    Der Gast muss keinen SANA-Ausweis besitzen, kann auch mit 2 Ruten Fischen und es gibt keine Vorschriften bezüglich dem Alter.

  • SANA-Ausweis: Für welches Patent braucht es einen SANA-Ausweis?

    Für das Jahrespatent braucht es den SANA-Ausweis. Der Bezug von Tages-, Wochen- und Monatspatenten ist ohne SANA-Ausweis möglich.

  • Wie erlange ich den SANA-Ausweis?

    Die Ausbildung wird durch das Netzwerk Anglerausbildung angeboten. Netzwerk Anglerausbildung: Netzwerk Anglerausbildung

  • SANA-Ausweis: Ich habe meine SANA-Ausweis verloren. Was nun?

    Fragen zum SANA-Ausweis: Netzwerk Anglerausbildung: Netzwerk Anglerausbildung

  • Wo darf ich mit Widerhaken fischen?

    In Fliessgewässern ist das Fischen mit Widerhaken verboten.

  • Zu welchen Zeiten ist das Fischen im Kanton Luzern erlaubt?

    Eine Stunde vor dem kalendarischen Sonnenaufgang bis eine Stunde nach dem kalendarischen Sonnenuntergang. In der Nacht ist das Fischen verboten.

  • Welche Köderfische dürfen verwendet werden?

    Es ist verboten lebende Köderfische zu verwenden. Die Verwendung toten Köderfische ist erlaubt, wenn diese aus dem Gewässer stammen in welchem geangelt wird. Für den Fang von Köderfischen dürfen das Quadratnetz (Senknetz) mit einer Fläche von einem Quadratmeter, sowie die Köderflasche verwendet werden. Köderfische dürfen nur tagsüber für den Eigengebrauch gefangen werden. Der Handel mit Köderfischen ist verboten. 
    (SRL Nr. 721 Fischereiverordnung § 23-24)

  • Kann ich mit einer ausländischen Fischereiprüfung im Kanton Luzern ein Patent erwerben?

    Für den Erwerb eines Monats- oder Jahrespatents braucht es zwingend einen SANA Ausweis. Gewisse Ausländische Fischereiprüfungen können beim Netzwerk Anglerausbildung gegen einen Sana Ausweis eingetauscht werden. Hierzu verweisen wir auf die Webseite von Anglerausbildung.ch:

    https://www.anglerausbildung.ch/auslaendische-pruefung-sana-beantragen

Allgemeine Fragen zur Fischerei
Tel: 041 349 74 80
E-Mail

Links

  • Bundesamt für Umwelt BAFU

  • Verbände

  • Fachgruppen