Eidgenössisches Jagdbanngebiet Tannhorn

In der Schweiz gibt es insgesamt 43 eidgenössische Jagdbanngebiete. Diese helfen mit, seltene und bedrohte Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume zu schützen.

Im Kanton Luzern wurde 1881 das eidgenössische Jagdbanngebiet Schratten am Nordhang der Brienzerrothornkette und angrenzend an den Kanton Bern ausgeschieden. Auf Begehren von Gemeinde und Grundeigentümer wurde das Schutzgebiet im Jahre 1944 umbenannt und verkleinert. Im heute 11.70 km2 grossen eidgenössischen Jagdbanngebiet Tannhorn gelten insbesondere diese Regeln:

Verhaltensregeln Tannhorn

Kontakte

Name Vorname Funktion Telefon E-Mail
Schmid Daniel Wildhüter eidgenössisches Jagdbanngebiet 041 349 74 51, 079 643 82 30 E-Mail
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