Als wirkungsvolles Instrument zur zeitlichen und räumlichen Entflechtung der Lebensraumnutzung von Mensch und Wildtier haben sich Wildruhezonen erwiesen. Gemäss Jagdgesetz (JSG Art. 7 Abs. 4) dienen sie der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Konkret werden Gebiete ausgeschieden, in denen die vorkommenden Arten über einen bestimmten Zeitraum besonders anfällig auf Störungen sind. Deshalb gelten Bestimmungen zu Freizeitaktivitäten. Unterschieden wird dabei zwischen empfohlenen und rechtsverbindlichen Wildruhezonen. Unabhängig davon, um welche Wildruhezone es sich handelt, sind untenstehende Verhaltensregeln zu beachten.
Ergänzende Informationen wie die Einschränkungszeiten und eine Kartenübersicht zu den Wildruhezonen in der Schweiz finden Sie hier:
Wildruhezonen.ch
Schneesport mit Rücksicht