Wildvorranggebiete

Baummarder

Baummarder

Der Wald dient einem grossen Teil der Wildtiere vermehrt als letztes sicheres Refugium. Durch die immer stärkere Nutzung als Erholungsraum resultieren auch im Wald zunehmend Störungen für Wildtiere. Wildvorranggebiete haben deshalb zum Ziel, wertvolle Lebensräume und Vernetzungsachsen für waldbewohnende und waldnutzende Arten zu sichern. Diese Gebiete sollen auch künftig möglichst störungsarm sowie möglichst frei von Bauten und Anlagen bleiben. Hierfür sind die Handlungsgrundsätze gemäss dem Waldentwicklungsplan (WEP) des Kantons Luzern zu berücksichtigen. Soweit keine Einschränkungen des Zugangs über die kommunale Nutzungsplanung oder Schutzbestimmungen vorliegen (z.B. Wildruhezonen), ist das freie Betretungsrecht im ortsüblichen Gebrauch im Wildvorrang nicht eingeschränkt. Auch die Waldbewirtschaftung und Ausübung der Jagd sind grundsätzlich erlaubt, durch die Regulierung der Wildbestände wird ein Beitrag für die natürliche Verjüngung mit standortsgerechten Baumarten ohne Schutzmassnahmen geleistet.

Den Waldentwicklungsplan mit den Handlungsgrundsätzen in Wildvorranggebieten finden Sie hier: Waldentwicklungsplan (WEP)