Betriebe

Betriebe, Betriebsgemeinschaften und Betriebszweiggemeinschaften müssen gemäss Landwirtschaftlicher Begriffsverordnung von der zuständigen kantonalen Amtsstelle anerkannt werden. Im Kanton Luzern erfolgt die Anerkennung über die Dienststelle Landwirtschaft und Wald.

Heinrich Wachter
Fachbearbeiter Direktzahlungen
Tel: 041 349 74 12
E-Mail

Kantonales Geoportal