Betriebe

Betriebe, Betriebsgemeinschaften und Betriebszweiggemeinschaften müssen gemäss Landwirtschaftlicher Begriffsverordnung von der zuständigen kantonalen Amtsstelle anerkannt werden. Im Kanton Luzern erfolgt die Anerkennung über die Dienststelle Landwirtschaft und Wald.

Bernhard Buholzer
Fachbearbeiter Direktzahlungen
Tel: 041 349 71 17
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