Trockenheit 2026 – ÖLN Bilanz 2026
Für die ÖLN Bilanz 2026 gelten aufgrund der Trockenheit folgende Regelungen:
Meldepflicht «höhere Gewalt»: Die Meldepflicht beim LAWA ist aufgehoben.
ÖLN-Bilanz ist wie folgt zu berechnen:
- Raufutter: Raufutter, das aufgrund der Trockenheit zugekauft werden musste- oder nicht verkauft werden konnte, kann mit einem fiktiven Zu- bzw. Verkauf in der Bilanz berücksichtigt werden. Die fiktiven Mengen sind in der Bilanz auszuweisen.
- Raufutterertrag: Als maximaler Raufutterertrag gilt der 3 Jahresschnitt der (Jahre 2023–2025). Diese Bilanz gilt auch für die Kontrolle des Effizienten N-Einsatzes im Ackerbau, beim Seevertrag und GMF.
- GF-Verkehr: Die Variante mit 1- oder 3-Jahresschnitt kann ausnahmsweise gewechselt werden. Die gewählte Variante muss anschliessend während 5 Jahren beibehalten werden.
- Getreide: Bei «höherer Gewalt» beim Getreide gilt maximal der Standardertrag. Ohne «höhere Gewalt» gelten die üblichen Regeln.
Trockenheit 2026 – ÖLN-Bilanz 2027
Für die ÖLN-Bilanz 2027 gilt bei Problemen aufgrund der Trockenheit 2026 folgende Regelung:
- Meldepflicht «höhere Gewalt»: Sobald aufgrund der Trockenheit ein Problem in der Bilanz festgestellt wird, ist dies der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (anouk.buergler@lu.ch) zu melden.
- Angaben in der Meldung: Die Meldung muss bis am 31.Dezember 2027 erfolgen und folgende Angaben enthalten:
- Hinweis auf «höhere Gewalt»
- Produktart
- Produktmenge
- Begründung/Grund
Meldung durch den Rechner: Die Meldung kann auch durch den SuisseBilanz-Rechner erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass der Landwirt im CC der E-Mail aufgeführt ist und die verwendete E-Mail-Adresse bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald für den betreffenden Betrieb hinterlegt ist.
Anlässlich einer Kontrolle wird geprüft, ob der Grund für die fiktiven Zu- oder Verkäufe ausschliesslich auf die Trockenheit zurückzuführen ist.