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Landwirtschaft und Wald

Trockenheit 2026 – ÖLN Bilanz 2026

Trockenheit 2026 – ÖLN Bilanz 2026

Für die ÖLN Bilanz 2026 gelten aufgrund der Trockenheit folgende Regelungen:

Meldepflicht «höhere Gewalt»: Die Meldepflicht beim LAWA ist aufgehoben.

ÖLN-Bilanz ist wie folgt zu berechnen:

  • Raufutter: Raufutter, das aufgrund der Trockenheit zugekauft werden musste- oder nicht verkauft werden konnte, kann mit einem fiktiven Zu- bzw. Verkauf in der Bilanz berücksichtigt werden. Die fiktiven Mengen sind in der Bilanz auszuweisen.
  • Raufutterertrag: Als maximaler Raufutterertrag gilt der 3 Jahresschnitt der (Jahre 2023–2025). Diese Bilanz gilt auch für die Kontrolle des Effizienten N-Einsatzes im Ackerbau, beim Seevertrag und GMF.
  • GF-Verkehr: Die Variante mit 1- oder 3-Jahresschnitt kann ausnahmsweise gewechselt werden. Die gewählte Variante muss anschliessend während 5 Jahren beibehalten werden.
  • Getreide: Bei «höherer Gewalt» beim Getreide gilt maximal der Standardertrag. Ohne «höhere Gewalt» gelten die üblichen Regeln.



Trockenheit 2026 – ÖLN-Bilanz 2027

Für die ÖLN-Bilanz 2027 gilt bei Problemen aufgrund der Trockenheit 2026 folgende Regelung:

  • Meldepflicht «höhere Gewalt»: Sobald aufgrund der Trockenheit ein Problem in der Bilanz festgestellt wird, ist dies der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (anouk.buergler@lu.ch) zu melden.
  • Angaben in der Meldung: Die Meldung muss bis am 31.Dezember 2027 erfolgen und folgende Angaben enthalten:
    • Hinweis auf «höhere Gewalt»
    • Produktart
    • Produktmenge
    • Begründung/Grund

Meldung durch den Rechner: Die Meldung kann auch durch den SuisseBilanz-Rechner erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass der Landwirt im CC der E-Mail aufgeführt ist und die verwendete E-Mail-Adresse bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald für den betreffenden Betrieb hinterlegt ist.

Anlässlich einer Kontrolle wird geprüft, ob der Grund für die fiktiven Zu- oder Verkäufe ausschliesslich auf die Trockenheit zurückzuführen ist.