Landwirtschaft und Wald

10.08.2015 - Feuerverbot im Wald bleibt

Die Niederschläge vom Wochenende haben die Waldbrandgefahr in der Zentralschweiz noch kaum entschärft. Die Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri haben deshalb gemeinsam entschieden, das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe weiterhin aufrecht zu erhalten.

Die Waldbrandgefahr in den Zentralschweizer Kantonen ist nach wie vor gross. Die Niederschläge vom Wochenende vermochten die Situation kaum zu verbessern. Aufgrund der hohen Temperaturen ist auch die Verdunstungsrate sehr hoch. In Wäldern mit dichtem Kronendach ist zudem kaum Wasser auf den Boden gelangt. Für die nächsten Tage werden keine grösseren Niederschlagsmengen prognostiziert. Für eine Entschärfung bedarf es jedoch einer intensiven Regenphase von mindestens zwei Tagen.

Die Zentralschweizer Kantone haben deshalb entschieden, das bestehende Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe aufrecht zu erhalten. Das bedeutet:

Im Wald und in Waldesnähe bleibt es verboten, Feuer zu entfachen, zu grillieren und Streichhölzer oder Raucherwaren fortzuwerfen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, in Feuerschalen oder mit Einweggrills.

  • Das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen» (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.

  • Für das Entfachen von Feuern sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss ein Abstand von 200 Metern zum Wald eingehalten werden. Die auf Feuerwerkskörpern aufgedruckten Sicherheitsabstände sind noch zu vergrössern.

  • Die Bevölkerung ist allgemein aufgerufen, mit Feuer im Freien (auch im Siedlungsgebiet) sorgfältig umzugehen und insbesondere Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen.

  • Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen (mit Gas- oder Holzkohlegrills sowie in festen Cheminées).

Borkenkäfersituation genau beobachten
Die warmen Temperaturen und die ausgedehnte Trockenheit führen auch bei Bäumen zu einer Stresssituation. Laubbäume können darauf mit vorzeitiger Blattverfärbung und nachfolgendem Blattfall reagieren. Bei Nadelbäumen ist dies nicht der Fall. Bei Fichten (Rottannen) erhöht sich durch Trockenstress das Risiko eines Befalls durch Borkenkäfer. Für die Entwicklung von Borkenkäfern ist das warme Wetter bei vorhandenem Nahrungsangebot äusserst günstig. Es ist wichtig, dass die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer ihre Fichtenbestände gut im Auge behalten und auf Borkenkäferbefall kontrollieren.

Kontakt
Silvio Covi, Fachleiter Schutzwald, 041 228 62 09, Mobile 079 399 23 21,
Michiel Fehr, Leiter Waldregion Luzern, 041 228 45 62, Mobile 076 386 83 19


 

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