Mit dem Inkrafttreten des Massnahmenplans Luftreinhaltung, Teilplan Ammoniak II (MaPla II) am 1. Juli 2020, müssen im Kanton Luzern alle Güllelager bis 2030 abgedeckt werden. Die dauerhaft wirksame Abdeckung von Behältern zur Lagerung von Gülle und flüssigen Vergärungsprodukten bewirkt eine deutliche Verminderung der Emissionen von Ammoniak und Gerüchen.
Das Massnahmenset des MaPla II beinhaltet ein Reduktionspotenzial von mindestens 984 Tonnen Ammoniak (NH3) bis ins Jahr 2030. Dies ist eine Reduktion um 20% im Vergleich zum Basiswert von 2014 (4'796 Tonnen).
Wie im MaPla II ersichtlich, bestehen im Kanton Luzern noch rund 1'200 offene Güllelager. Bei der Abdeckungen handelt es sich um die wirksamste Massnahme im MaPla II. Sie trägt rund 45% zum anvisierten Ziel bei.
Vorgaben des Bundesrats
Der Bundesrat hat am 11. November 2020 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2020 verabschiedet. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen auch die Gewährung von Finanzhilfen für Strukturverbesserungsmassnahmen. Konkrete Investitionshilfen für bauliche Massnahmen und Einrichtungen zur Verwirklichung ökologischer Ziele wie z. B. die Minderung der Ammoniakemissionen. Die Abdeckung von offenen Güllelagern wird mit einer Pauschale (Fr. 30.-/m2) finanziell unterstützt. Ein Beitrag kann nur ausgerichtet werden, wenn sich der Kanton ebenfalls mit dem gleichen Betrag beteiligt.
Finanzielle Unterstützung Kanton
Mit der finanziellen Unterstützung durch Bund und Kanton könnten die Kosten für die Landwirtschaftsbetriebe im Kanton Luzern um rund 10 Millionen Franken gesenkt werden. Dies entspricht einem kantonalen Beitrag von 500'000 Franken pro Jahr für die Jahre 2021 bis 2030 (durchschnittlich 4'200 Franken pro Abdeckung).
Beitragsvoraussetzungen
Die Kriterien für die Unterstützung richten sich nach den Bundesvorgaben im Bereich von Strukturverbesserung SV 913.1. Zusammengefasst sind dies:
- Landwirtschaftsbetrieb mit min. 1.0 SAK (Standardarbeitskraft)
Folgende Unterlagen sind mit dem Beitragsgesuch einzureichen:
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Offerte oder Kostenvoranschlag mit Angabe der prozentualen Abdeckung (muss mind. 94 Prozent betragen)
- Foto der bestehenden Güllelager
- Beitragsgesuch
Prioritäten
Aufgrund der beschränkten Mittel von Fr. 500'000.- wird der Gesucheingang berücksichtigt. 80 % der Mittel werden für grosse Abdeckungen reserviert. Siehe Massnahmeplan II
Sofern die Mittel gemäss Budgetantrag zur Verfügung gestellt werden, sollten jährlich ca. 100 - 120 Gesuche berücksichtigt werden können.
Mit den Bauarbeiten darf erst nach der schriftlichen Beitragszusicherung durch die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) begonnen werden. Bei vorzeitigem Arbeitsbeginn ohne ausdrückliche Bewilligung der zuständigen Dienststelle können keine Beiträge gewährt werden.