Genossenschaften

Im Kanton Luzern werden gemeinschaftliche Werke mittels Genossenschaften organisiert und getragen. Die Grundeigentümerschaft im Einzugsgebiet organisieren sich selber oder werden durch die Gemeinde zu einer juristischen Körperschaft als öffentlich rechtliche Genossenschaft mit entsprechenden Befugnissen verbunden.

Im Kanton Luzern werden gemeinschaftliche Werke mittels Genossenschaften organisiert und getragen. Die Grundeigentümer im Einzugsgebiet organisieren sich selber oder werden durch die Gemeinde zu einer juristischen Körperschaft als öffentlich rechtliche Genossenschaft mit entsprechenden Befugnissen verbunden. Die Generalversammlung der Mitglieder ist das oberste Organ der Genossenschaft. In den Statuten sind ihre Befugnisse geregelt und wurden durch den Kanton genehmigt. Der Vorstand wird durch die Mitglieder gewählt, führt die Geschäfte und ist Ansprechpartner. Wenn z.B. eine Güterstrasse gebaut wird, ist die Genossenschaft der Bauherr. Ihre Befugnisse sind aber eingeschränkt. So müssen sie sich an die Submissionsgesetze und Verordnungen halten wie andere öffentlich-rechtliche Körperschaften. Speziell ist aber auch, dass Bauarbeiten durch die Gemeinde auf Antrag der Genossenschaft vergeben werden, weil die Güterstrasse in dessen Hoheitsbereich ist.

Ziel der Genossenschaften ist es, die Liegenschaften ihrer Genossenschafter zweckmässig zu erschliessen, damit diese optimale Voraussetzungen für ihre tägliche Arbeit haben.

Die Strassengenossenschaft oder die Wasserversorgungsgenossenschaft ist nach kantonalem Recht die vom Gesetzgeber vorgesehene Organisationsform, um die Benutzung und den Unterhalt sowie den Bau einer landwirtschaftlichen gemeinsam genutzten Infrastruktur zu regeln. Sämtliche kantonale Gesetze und Verordnungen sind darauf ausgerichtet.

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald stellt dazu Normstatuten und Reglemente zur Verfügung. Zusätzlich berät sie Gemeinden und Interessierte in diesen Fragen rund um die Genossenschaft und der Kostenverteilung (Perimeter).

Die nächste grosse Herausforderung ist das Zusammenschliessen von diesen zum Teil sehr kleinen Körperschaften um in Zukunft diese Infrastrukturen professionell zu erhalten.

Martin Christen
Fachbereichsleiter
Ländliche Entwicklung
Tel: 041 349 74 33
E-Mail

Reto Graber
Projektleiter
Strukturverbesserungen
Tel: 041 349 74 32
E-Mail

Jan Speicher
Projektleiter
Strukturverbesserungen
Tel: 041 349 74 34
E-Mail

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