Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) stellt mit Wahrung des rechtlichen Gehörs fest, ob eine Fläche Wald ist.
Auf Gesuch der Gemeinde stellt die Dienststelle lawa den Waldrand gegenüber Bauzonen fest. Dieser statisch fixierte Waldrand wird im Zonenplan mit einer roten Linie visualisiert.
Außerhalb der Bauzone gilt der dynamische Waldrand, welcher auf Gesuch durch die Dienststelle lawa festgestellt werden kann.