Es braucht spezifische Fördermassnahmen, um das Vorkommen von einzelnen besonders gefährdeten Arten zu sichern. Mit Lebensraumschutzmassnahmen allein gelingt dies nicht. Es gilt auch, die genetische Vielfalt der jeweiligen Zielarten zu berücksichtigen. Je grösser
die genetische Vielfalt innerhalb einer Art ist, desto höher ist ihre Chance, auch unter veränderten Umweltbedingungen zu überleben. Mit Blick auf die Klimaveränderung ist dieses genetische Potenzial zur Anpassungsfähigkeit besonders bedeutsam
Grundlagen und Konzepte
Die Liste der national prioritären Arten und das Konzeptpapier «Die zwölf Naturräume des Kantons Luzern» dienen als Grundlagen, um im Artenschutz die richtigen Akzente zu setzen.
Grundlagen Arten
Massnahmen im Bereich Artenschutz basieren auf einem kantonalen Artenschutzkonzept. Für die Artengruppen der Pflanzen, der Flechten und der Pilze steht je ein eigenes kantonales Schutzkonzept zur Verfügung. Hier finden Sie einzelne Konzepte aufgeschaltet.
Konzept Biber
Konzept Artenhilfsprogramm Kreuzkröte
Weitere Beteiligte Akteure
Zahlreiche Partner wie Naturschutzorganisationen und Stiftungen sowie Private Personen beteiligen sich an der Artenförderung. Der Kanton alleine könnte dies alles nicht leisten. Einige Beispiele: