Übergangsbeiträge

Die Übergangsbeiträge stellen einen sozialverträglichen Übergang zum weiterentwickelten Direktzahlungssystem sicher. Sie verhindern, dass die Betriebe von einem Jahr auf das nächste massive Einbussen bei den Direktzahlungen erleiden.

Mit dem Übergangsbeitrag wird der Wechsel im Direktzahlungssystem ab 1.1.2014 sozialverträglich ausgestaltet. Die Betriebe haben Zeit, auf die Änderungen zu reagieren und allenfalls ihre Betriebe anzupassen.

Berechnung des Übergangsbeitrags
Der Kanton bestimmt einen Basiswert für jeden Betrieb. Zunächst ist das Beitragsjahr zwischen 2011 und 2013 mit den höchsten allgemeinen Direktzahlungen zu bestimmen.

Auf der Grundlage der Strukturdaten werden die Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträge berechnet, die dem Betrieb ausgerichtet werden könnten.

Die Differenz zwischen allgemeinen Direktzahlungen und der Beitragssumme aus Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträgen ergibt den Basiswert. Der Basiswert war den Luzerner Betrieben im Rahmen der Akontozahlung im Juni 2014 eröffnet worden.

Das BLW bestimmt jährlich Ende Oktober einen Faktor. Dieser wird wie folgt berechnet:

Faktor = Direktzahlungsbudget - Summe leistungsbezogene Direktzahlungen
                                      Summe der Basiswerte aller Betriebe 

Bundesamt für Landwirtschaft BLW: Faktor

Im Rahmen der Schlusszahlung anfangs Dezember wird den Betrieben jährlich der Übergangsbeitrag eröffnet. Er ergibt sich aus der Multiplikation des Basiswerts mit dem Faktor.

Peter Zihlmann
Fachbearbeiter
Direktzahlungen, Sömmerung
Tel: 041 349 74 11
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