Landwirtschaft und Wald lawa.lu. ch

Parzellen und Zonen

Als Grundlage für alle flächenabhängigen Direktzahlungen dient das Parzellenregister. Sowohl flächenabhängige wie auch tierbezogene Direktzahlungen sind je nach Zoneneinteilung differenziert.

Parzellenregister
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) führt von jedem landwirtschaftlichen Betrieb ein Parzellenregister über die bewirtschafteten Parzellen. Anhand der Daten der amtlichen Vermessung werden die Flächenangaben und die Abgrenzung der einzelnen Parzellen überprüft.
Im Geoportal können Grundbuchparzellen samt einer Vielzahl an wichtigen Informationen angesehen und davon Pläne gedruckt werden.

Zoneneinteilung
Das Bundesamt für Landwirtschaft führt einen landwirtschaftlichen Produktionskataster. Dieser teilt die landwirtschaftlich genutzte Fläche in das Sömmerungs-, das Berg- und das Talgebiet ein, damit den erschwerenden Produktions- und Lebensbedingungen Rechnung getragen werden kann. Für die Abgrenzung und die Unterteilung des Berggebietes sind massgebend: klimatische Lage, Verkehrslage und Oberflächengestaltung. Berggebiet und Talgebiet sind in folgenden Zonen unterteilt:

Berggebiet 
Bergzone IV, Bergzone III, Bergzone II, Bergzone I.

Talgebiet
Hügelzone, Talzone

Anita Ottiger
Fachbearbeiterin 
Direktzahlungen
Tel: 041 349 74 36
E-Mail

Kantonales Geoportal

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