Zonen

Die flächenabhängige wie auch tierbezogene Direktzahlungen sind je nach Zoneneinteilung differenziert.

Zoneneinteilung
Das Bundesamt für Landwirtschaft führt einen landwirtschaftlichen Produktionskataster. Dieser teilt die landwirtschaftlich genutzte Fläche in das Sömmerungs-, das Berg- und das Talgebiet ein, damit den erschwerenden Produktions- und Lebensbedingungen Rechnung getragen werden kann. Für die Abgrenzung und die Unterteilung des Berggebietes sind massgebend: klimatische Lage, Verkehrslage und Oberflächengestaltung. Berggebiet und Talgebiet sind in folgenden Zonen unterteilt:

Berggebiet 
Bergzone IV, Bergzone III, Bergzone II, Bergzone I.

Talgebiet
Hügelzone, Talzone

Heinrich Wachter
Fachbearbeiter Direktzahlungen
Tel: 041 349 74 12
E-Mail

Kantonales Geoportal