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Landwirtschaft und Wald

Zonen

Die flächenabhängige wie auch tierbezogene Direktzahlungen sind je nach Zoneneinteilung differenziert.

Zoneneinteilung
Das Bundesamt für Landwirtschaft führt einen landwirtschaftlichen Produktionskataster. Dieser teilt die landwirtschaftlich genutzte Fläche in das Sömmerungs-, das Berg- und das Talgebiet ein, damit den erschwerenden Produktions- und Lebensbedingungen Rechnung getragen werden kann. Für die Abgrenzung und die Unterteilung des Berggebietes sind massgebend: klimatische Lage, Verkehrslage und Oberflächengestaltung. Berggebiet und Talgebiet sind in folgenden Zonen unterteilt:

Berggebiet 
Bergzone IV, Bergzone III, Bergzone II, Bergzone I.

Talgebiet
Hügelzone, Talzone

Yael Grob
Spezialisierte Fachbearbeiterin
Direktzahlungen und Naturschutzverträge
Tel: 041 34978 66
E-Mail

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