Kulturlandschaftsbeiträge

Mit den Kulturlandschaftsbeiträgen wird die Offenhaltung durch Bewirtschaftung gefördert und der Waldeinwuchs verhindert. Die Kulturlandschaftsbeiträge umfassen: Offenhaltungsbeiträge, Hangbeiträge, Steillagenbeiträge, Hangbeiträge für Rebflächen, Alpungs- und Sömmerungsbeiträge.

Offenhaltungsbeitrag
Dieser Flächenbeitrag wird Ganzjahresbetrieben in der Hügelzone und im Berggebiet gewährt. Er bezweckt den Ausgleich von Bewirtschaftungserschwernissen und stellt die Weiterführung der Bewirtschaftung im Alpenraum sicher.

Hangbeitrag
Wird die Mähnutzung von schwierig zu bewirtschaftendem Gelände aufgegeben, wachsen diese Flächen ein. Die Mähnutzung von Hang- und Steillagen garantiert die Offenhaltung von Flächen. Sie wird deshalb mit einem nach Hangneigung abgestuften Flächenbeitrag unterstützt.

Steillagenbeitrag
Betriebe, die einen hohen Anteil an Hang- und Steillagen bewirtschaften, weisen besonders schwierige Bewirtschaftungsverhältnisse auf. Sie erhalten eine zusätzliche betriebsbezogene Unterstützung. Beiträge werden ausgerichtet, wenn mehr als 30% der LN als Mähfläche mit einer Hangneigung von über 35 % bewirtschaftet werden.

Hangbeiträge für Rebflächen
Auch die Bewirtschaftung von Rebflächen in Hang- und Terrassenlagen ist mit deutlichem Mehraufwand verbunden. Damit die Fortführung der landschaftlich bedeutenden Nutzung von Hang- und Terrassenreben sichergestellt ist, werden zum Ausgleich dieser speziellen Bewirtschaftungserschwernisse Beiträge ausgerichtet.

Alpungsbeitrag
Sömmerungsweiden gehören zu den stark von Waldeinwuchs betroffenen Flächen. Die Offenhaltung hängt davon ab, dass die Beweidung aufrecht erhalten bleibt. Dies ist nur möglich, wenn die Zahl der gesömmerten Tiere nicht abnimmt. Da die Bestossung der Alpen wesentlich vom Entscheid der Bewirtschafter von Ganzjahresbetriebe abhängt, ihre Tiere zu sömmern, erhalten deren Bewirtschafter einen Beitrag für die Alpung ihrer Tiere.

Sömmerungsbeitrag
Als gezielte Unterstützung der Alpwirtschaft erhalten die Bewirtschafter von Sömmerungsbetrieben Sömmerungsbeiträge. Die Beiträge werden ausgerichtet, wenn Anforderungen hinsichtlich Weidepflege, Düngung usw. eingehalten werden und die Bestossung im Umfang von 75-110% des Normalbesatzes erfolgt.

 

 


Heinrich Wachter
Fachbearbeiter Direktzahlungen
Tel: 041 349 74 12
E-Mail

Alpungs- und Sömmerungsbeiträge

Peter Zihlmann
Fachbearbeiter
Direktzahlungen, Sömmerung
Tel: 041 349 74 11
E-Mail

Kantonales Geoportal