Mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen sollen attraktive Landschaften erhalten, gefördert und weiterentwickelt werden. Im Kanton Luzern wird dies in fünf Projekten mit weiträumig einsetzbaren, wie auch mit regional spezifischen Massnahmen ermöglicht.
Der Bund hat 2014 die sogenannten Landschaftsqualitätsbeiträge eingeführt, welche in fünf regionalen Projekten im gesamten Kanton Luzern umgesetzt werden. Die fünf Projekte beruhen auf den Perimetern der Regionen Entlebuch, Hochdorf, Luzern, Sursee und Willisau. Ziel der Landschaftsqualitätsbeiträge ist die Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung attraktiver Landschaften. Regional stark begrenzte landschaftliche Werte, wie die 'Erhaltung von Wässermatten' im Rottal oder die 'Nutzung von Wildheuflächen' in den Berglandschaften sind genauso bedeutend, wie die weitläufige Förderung von siedlungsnahen Biodiversitätsförderflächen und standortgerechten Einzelbäumen.
Beitragssystem und Einstiegskriterien
Das Beitragssystem der Landschaftsqualitätsprojekte besteht aus
- einem Grundbeitrag bei Erfüllung der Einstiegskriterien
- und Einzelbeiträgen bei Erfüllung von Allgemeinen (A) und/oder Landschaftstyp-spezifischen (L) Massnahmen
Allgemeine und Landschaftstyp-spezifische Massnahmen
Massnahmen, welche im gesamten Kanton gefördert werden sollen, werden als Allgemeine Massnahmen bezeichnet. Darunter fallen die 'Erhaltung von traditionell landwirtschaftlich genutzten Gebäuden', die 'Förderung von Kleingewässern' und 'Einzelbäumen' oder die 'Pflege von traditionellen Abgrenzungen wie Holzlattenzäune'.
Massnahmen, welche typisch für eine Region sind und im Speziellen dort gefördert werden sollen, werden als Landschaftstyp-spezifische Massnahmen bezeichnet. Diese Massnahmen helfen die Attraktivität und Eigenheit einer regional begrenzten Landschaft zu erhalten und zu fördern.
Rund 80 % der Betriebe beteiligen sich an diesem Programm.