Behandlung von Rundholz mit Pflanzenschutzmittel

Der Einsatz von Pflanzenschutzmittel soll soweit möglich vermieden werden. Falls die Behandlung von liegendem Rundholz notwendig ist, bedarf es einer Fach- und Anwendungsbewilligung.

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Wald ist verboten. Ausgenommen sind bewilligte Insektizide zur Behandlung von liegendem Rundholz im Wald und auf Lagerplätzen. Im FSC-zertifizierten Wald gelten weitere Einschränkungen. Der Einsatz erfordert eine verantwortliche Person mit einer Fach- und Anwendungsbewilligung.

Fachbewilligung: Die Bildungszentren Wald  organisieren Fachkurse und -prüfungen. Die Fachbewilligung ist in der ganzen Schweiz gültig und zeitlich unbefristet.

Anwendungsbewilligung: Um Pflanzenschutzmittel im Wald anzuwenden braucht es zusätzlich zur Fachbewilligung eine Anwendungsbewilligung des Kantons. Sie wird auf Antrag erteilt und gilt für jeweils ein Jahr.