Mit der Jungwaldpflege werden die gewünschten Baumarten in ihrer Entwicklung gefördert. Die Jungwaldpflege ist eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Wälder. Bund und Kanton unterstützen die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer mit Beiträgen.
Investition in die Zukunft
Jungwaldpflege ist eine wichtige Investition in die Zukunft. Wie bei allen Investitionen, zahlt es sich aus, mit dem notwenigen Fachwissen, zum richtigen Zeitpunkt und genau dort anzusetzen, wo die Massnahmen am wirkungsvollsten sind. Da der Wald auch für die Gesellschaft von grosser Bedeutung ist, unterstützen Bund und Kanton die Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen bei der Jungwaldpflege mit Beiträgen. Angestrebt werden standortgerechte, produktive, stabile, risikoarme und ökologisch wertvolle Waldbestände.
Lenkung nicht verpassen
Im Jungwald kann die Baumartenmischung am stärksten gelenkt werden. Baumarten, die Wertholz produzieren - z.B. Eiche und Kirsche - oder besonders stabile Baumarten wie die Weisstanne, werden ansonsten oftmals von anderen, schneller wachsenden Bäumen zurück gedrängt und verkümmern dadurch. Im Stangenholz geht es zudem darum, die Stabilität des Bestandes zu fördern und die Wuchskraft der einzelnen Bäume auszunutzen.
Beiträge
Fachwissen ist Voraussetzung für eine zielführende Pflege. Die vorgängige Absprache der Pflegemassnahmen mit dem zuständigen Förster ist Voraussetzung für Beiträge.
Grundsätzlich beinhaltet die Jungwaldpflege Massnahmen von der Bestandesbegründung (Pflanzung) bis zur Stangenholzpflege, das heisst, bis zu einem Brusthöhendurchmesser von 20 cm der stärksten Bäume.
In schlecht erschlossenen Gebieten (Seilkrangelände oder Distanz bis zum nächsten Maschinenweg über 100 Meter) besteht neu die Möglichkeit bis zu einem Brusthöhendurchmesser von 30 cm Pflegearbeiten mit Beiträgen zu unterstützen. Gefördert werden die Pflanzung seltener Baumarten und Umwandlungs-/Ergänzungspflanzungen. Ziel beider Massnahmen ist, den neu begründeten Waldbestand an die zu erwartenden klimatischen Veränderungen anzupassen.
In gut strukturierten Wäldern, welche alle Entwicklungsstufen umfassen, können Massnahmen der Schlagpflege nach einem Holzschlag finanziell unterstützt werden.
Projekt zur Entsorgung nicht mehr funktionsfähiger und nicht abbaubarer Wildschadenverhütungsmassnahmen
Gestützt auf das überwiesene Postulat P198 Schneider Andy und Mit. zur «Förderung von Jungwald mit ökologischen Wildschadenverhütungsmassnahmen zur Erreichung einer nachhaltigen Waldentwicklung» wurde im Jahr 2026 ein auf vier Jahre befristetes Projekt gestartet.
Ziel des Projekts ist es, sämtliche nicht mehr funktionsfähigen Wildschadenverhütungsmassnahmen aus Metall und Kunststoff aus dem Wald zu entfernen und fachgerecht zu entsorgen. Damit wird ein Beitrag zu einer ökologisch nachhaltigen Waldentwicklung sowie zur Aufwertung des Waldes geleistet.
Zur Umsetzung erarbeiten die regionalen Waldorganisationen einen Projektantrag für ihr jeweiliges Gebiet. Darin werden das geplante Vorgehen sowie die erwarteten Kosten dargelegt. Die Projektanträge werden durch die Abteilung Wald (lawa) geprüft und genehmigt.
Nach Genehmigung des Projektantrags werden die entsprechenden Kosten für die Entsorgung bis zu einem definierten Kostendach durch den Kanton Luzern getragen.
Beratung
Die zuständigen Förster beraten bei Fragen zur Jungwaldpflege und geben Auskunft zu möglichen Projektbeiträgen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in Ihrem Wald.