Im Kanton Luzern teilen sich über 11'000 Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer 40'000 Hektaren Wald. Zur Stärkung ihrer Zusammenarbeit unterstützt der Kanton "Regionale Organisationen" (RO) und andere Waldorganisationen. RO sind private Organisationen, die den Wald unter Führung einer Fachperson bewirtschaften, das Holz kostengünstig bündeln und kundengerecht liefern.
Im Kanton Luzern existieren neun Regionale Organisationen, welche private Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer beraten. Sie bieten ihren Mitgliedern eine umfassende Beratung von der Anzeichnung über die Holzschlagorganisation bis hin zur Holzvermarktung an. Basierend auf Leistungsvereinbarungen mit der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) übernehmen sie auch die kostenlose Grundberatung der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gemäss kantonalem Waldgesetz. Weiter hat die Dienststelle Landwirtschaft und Wald mit acht kantonalen und drei ausserkantonalen Korporationen/Betriebsgemeinschaften Leistungsvereinbarungen zur Beförsterung ihrer Wälder abgeschlossen.
Seit der Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes vom 1. Juli 2018, haben Waldorganisationen die Möglichkeit, auch Nicht-Mitglieder zu beraten. Voraussetzung ist, dass die Waldorganisation die quantitativen Anforderungen des lawa erfüllt und im Gebiet gut verankert ist. Die Beratung der Nicht-Mitglieder wurde bisher durch die kantonalen Revierförster wahrgenommen. Mit dieser Neuerung soll die Zusammenarbeit im Luzerner Wald verbessert werden. Zudem können die Waldorganisationen über den direkten Kontakt zu den Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern neue Mitglieder gewinnen.
Insgesamt hat der Kanton diese Aufgabe an acht RO sowie zwei Korporationen übertragen.
Stand Sommer 2022
Inzwischen haben sich im Luzerner Privatwald rund 6’250 Mitglieder mit 17’500 Waldparzellen und 26’800 ha Wald in RO organisiert. Zusammen mit den übrigen Waldorganisationen sind 34’600 Hektaren oder 85 Prozent der Waldfläche des Kantons Luzern betrieblich beförstert.
Leitsätze gute Zusammenarbeit im Luzerner Wald
Die Leistungsvereinbarung Beförsterung bildet den rechtlichen und organisatorischen Rahmen der Zusammenarbeit im Luzerner Wald: Wer tut was?
Wie die Zusammenarbeit optimal gestaltet wird, zeigen Leitsätze auf, die gemeinsam erarbeitet worden sind. Eine gute Zusammenarbeit ist für alle Beteiligten motivierend und fördert positive Resultate der einzelnen Organisationen und des gesamten Systems mit einer Aufgabenteilung.
Gesamtrapport Forstfachpersonen (2021 in Zell)