Sicherheitsholzerei bei Erholungsinfrastrukturen

Zur Reduzierung der Gefahren durch umstürzende oder herunterfallende Baum- und Kronen-teile bei öffentlich zugänglichen Infrastrukturanlagen im Wald sind Massnahmen notwendig. Bund und Kanton unterstützen solche Massnahmen mit Beiträgen.

Ausgangslage
In der Umgebung von Werken im Wald (z. B. Hütten, Feuerstellen, Wanderwegen) bestehen gewisse Sicherungspflichten durch die Werkeigentümerschaft bzw. unterhaltsverantwortliche Stelle, deren Unterlassen eine Haftung auslösen kann. Die unterhaltsverantwortliche Stelle ist verantwortlich für die Überwachung und Kontrolle der Wälder entlang von Infrastrukturanlagen.

Ziel
Die Sicherheitsholzerei bei Erholungsinfrastrukturen im Wald wird von Bund und Kanton mit Beiträgen unterstützt. Zu den beitragsberechtigten Anlagen zählen offizielle Fuss-, Wander-, Bike-, Reit- und weitere Freizeitwege, öffentliche Rastplätze und Feuerstellen, öffentliche Waldhütten und Unterstände sowie Bildungsangebote im Wald (z. B. Waldspielgruppen und Waldkindergärten). Ziel ist, die Gefahren durch umstürzende oder herunterfallende Baum- und Kronenteile zu minimieren. Ebenfalls sollen die Gefahren für Erholungssuchende nach grossflächigen Schadereignissen im Wald reduziert werden.

Dazu werden die Werkeigentümer beziehungsweise unterhaltspflichtigen Stellen für die Sicherheitsholzerei im öffentlichen Interesse durch Bund und Kanton unterstützt. Die Werkeigentümer bzw. unterhaltspflichtigen Stellen tragen als Nutzniesser die Restkosten.

Vorgehen
Mittels Vereinbarungen werden pro Gemeinde oder Waldgebiet die beitragsberechtigten Infrastrukturanlagen sowie die Aufgaben und Kompetenzen zwischen den unterhaltspflichtigen Stellen und der Waldeigentümerschaft festgehalten. Verantwortlich für die Ausarbeitung der Vereinbarung sind die unterhaltspflichtigen Stellen. Ihnen wird empfohlen, die Forstfachperson der betrieblichen Waldorganisation beizuziehen. Die Genehmigung erfolgt durch die Abteilung Wald der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa). Für die Beratung zur Umsetzung stehen die betriebliche Forstfachpersonen zur Verfügung. Diese sorgen bei Bedarf für die Einholung der Nutzungsbewilligung sowie der Beiträge beim Kanton. Die Übertragung von weitergehenden Aufgaben an die betrieblichen Forstfachpersonen (Konzepte, Kontrollen etc.) ist im Rahmen der Vereinbarung zu regeln.