Wald und Wildtiere

Der Wald ist ein wichtiger Lebensraum unserer einheimischen Wildtiere. Die Qualität des Lebensraumes wird unter anderem durch die Waldbewirtschaftung geprägt. Die Wildtiere haben umgekehrt auch einen Einfluss auf den Wald. Mit der Auswahl ihrer Nahrung beeinflussen sie die Pflanzenwelt.

Werden zum Beispiel vermehrt die Knospen der Weisstanne abgefressen - im Winter bei Reh, Gams und Hirsch eine beliebte Nahrung - kann es sein, dass die Weisstanne von andern Baumarten überwachsen wird oder gar abstirbt. Ganzjährig auf dem Speisezettel stehen verschiedene Laubbaumarten wir Eiche, Ahorn oder Esche. Das Abbeissen von Knospen an jungen Bäumen durch Wildtiere nennt man Wildverbiss.

Wo der Wildverbiss es verunmöglicht, dass ausreichend junge Bäume der gewünschten Baumarten aufwachsen können, sind Förster und Jäger gefordert, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Die Wald- und Jagdgesetzgebung besagt, dass die Wildbestände durch die Jagd so zu regeln sind, dass junge Bäumchen aus Samen der umliegenden Mutterbäume ohne technische Schutzmassnahmen aufwachsen können. Neben der Bejagung spielen aber auch Verbesserungen im Lebensraum, die Vermeidung von Störungen sowie das Nahrungsangebot ausserhalb des Waldes eine wichtige Rolle.

Beurteilung der Waldverjüngung

Die kantonalen Revierförster beurteilen jährlich pro Jagdrevier die Waldverjüngung. Im gemeinsamen Gespräch werden darauf hin jährlich im April/Mai die Abschüsse sowie allfällige weitere Massnahmen festgelegt.

Revierkommissionen

Manchmal ist es unerlässlich, junge Bäumchen mit technischen Massnahmen vor dem Verbiss durch Wildtiere zu schützen. Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer haben dann die Möglichkeit, bei der jeweiligen Revierkommission ein Beitragsgesuch zu stellen. Ansprechperson ist der zuständige Förster.

Wald-Wild-Konzepte

Wo die Waldverjüngung auf Grund des starken Wildverbisses grossräumig gefährdet ist, ist der Kanton verpflichtet, das Problem im Rahmen eines Wald-Wild-Konzeptes anzugehen. Wald-Wild-Konzepte beinhalten Massnahmen im Bereich Wald, Jagd, Landwirtschaft, Raumplanung sowie der Nutzung der Wälder für Erholung und Freizeit. Im Kanton Luzern sind für die Regionen Pilatus und Rigi solche Konzepte in Erarbeitung.

Wildvorrang

Zum Schutz wertvoller Lebensräume für Wildtiere werden in der Waldentwicklungsplanung Wildvorranggebiete ausgeschieden. Hier sollen weder neue Erholungsinfrastrukturen wie Vita-Parcours, Bike-Pisten oder Picknick-Plätze erstellt, noch bewilligungspflichtige Veranstaltungen durchgeführt werden.
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